31.05.2006 - 6.1 I. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 31.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Preuß bezieht sich auf die Beschreibung in der Vorlage auf Seite
7 des Absatzes 2. Er fragt an, ob die Formulierung bezüglich der
bemessungsfähigen Länge anhand einer Zeichnung erklärt werden kann.
Insbesondere möchte Herr Dr. Preuß wissen, wie es sich mit der Vermessung von
Winkeln verhalte, wenn die besagten Grundstücksseiten oder Straßenseiten
gekrümmt sind. Wäre es denkbar, dass durch ein rautenförmiges Grundstück,
welches so beschaffen ist, dass alle Winkel größer als 45 Grad sind, im
hinteren Bereich Grundstücke existieren können, bei denen keine Straßenreinigungsgebühren
fällig werden.
Herr Schierau erklärt, dass sich diese Formulierung aus der
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes ergeben hat und sagt zu, dass eine
zeichnerische Darstellung mit entsprechender Beschreibung dem Protokoll
beigefügt wird.
Herr Dr. Preuß erklärt sich damit einverstanden und bittet speziell auch
um die Beantwortung seiner zweiten Frage.
