31.05.2006 - 6.2 V. Änderung der Gebietsordnung

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

An der nachfolgenden Diskussion beteiligten sich Herr Beigeordneter Gerbersmann, die Damen Priester-Büdenbender und Ellner sowie die Herren Dr. Lemme, Schulz (SPD), Grzeschista, sowie von der Verwaltung Herr Sporkert vom Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen.

 

Zum einen wird zum Themenbereich Werbung, wildes Plakatieren der neu eingefügte Passus im § 4 a der GebietsO als rechtlich falsch deklariert. Dieser verstosse gegen höherrangiges Recht (OBG).

Herr Sporkert erklärt, dass diese komplizierten Formulierungen gemeinsam mit dem hiesigem Rechtsamt abgestimmt wurden, um mit den Möglichkeiten, die nach OBG gegeben sind, denjenigen, der das wilde Plakatieren veranlasst hat, entsprechend in die Haftung nehmen zu können. Wenn die Änderung der Gebietsordnung vorliege und entsprechende Problemfälle auftreten, werde vor Gericht entschieden, wie die Angelegenheit ausgehe.

Weiterhin wird die neu aufgelegte Gebietsordnung als wenig bürgerfreundlich empfunden. Da alle bisher öffentlichen Grillplätze abgeschafft wurden, haben die Bürger nunmehr nicht die Möglichkeit öffentlich zu grillen. Ein Bedarf sei jedoch nach wie vor gegeben. Es könne demnach nicht sein, dass jegliche Verbote ausgesprochen werden – ohne entsprechende Angebote zu schaffen.

Daraufhin wurde mitgeteilt, dass eine Gebietsordnung ausschließlich regeln solle, was nicht erlaubt ist. Ob die Stadt Hagen oder aber die politische Ebene zukünftig möglicherweise wieder öffentliche Flächen als Grillplätze entstehen lässe, könne nicht Gegenstand der Gebietsordnung sein.

In diesem Zusammenhang wird angefragt, inwieweit offenes Grillen in Dauerkleingartengebieten erlaubt ist, da dort Grillplätze vorhanden seien, die auch der Allgemeinheit zugänglich sind. Nach der neuene Gebietsordnung sei dies nicht mehr erlaubt.

Herr Sporkert sagt zu, die Formulierung nochmals überprüfen zu lassen, damit dies rechtlich möglich sei.

 

Darüberhinaus möchte man wissen, wie kleinere Vereine die Möglichkeit haben auf sich aufmerksam zu machen, wenn z. B. deren Veranstaltungen in Form von Plakaten nicht mehr bekannt gemacht werden können.

Herr Sporkert macht darauf aufmerksam, dass nicht die Stadt Hagen die Genehmigungen zur Plakatierung erteile.

Schwerpunkt in der Ermittlungstätigkeit sei nicht das Plakat des Gesangvereins, welches am Baum befestigt wurde. Vielmehr sei Schwerpunkt das wilde Plakatieren an den Auswahlstraßen der Stadt Hagen, wie z. B. die Weststraße im Stadtteil Vorhalle.

Dies sei zum einen optisch als auch verkehrstechnisch nicht in Ordnung.

Auch aufgebrachte Plakate auf Privatflächen würden nicht von der Stadt Hagen geahndet.

 

Herr Wölm lässt über die Vorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die V. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung –GebietsO-) vom 24. Oktober 1985, wie sie als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Die Vorlage wird zum 10.07.2006 realisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 6

Dagegen:

 4

Enthaltungen:

 1

 

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