24.05.2006 - 7.5 Bebauungsplanverfahren Nr. 8/00 (526) -Vorhalle...

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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann nimmt die Beratung dieses TOP zum Anlass daran zu erinnern, dass die Diskussion um den Vorhaller Steinbruch die Politik bereits seit 1982 beschäftige. Er begrüßt es, dass nunmehr eine Wohnbebauung und der gleichzeitige Erhalt des Bodendenkmals zu einem positiven Abschluss gebracht werden könne.

 

Herr Rath kritisiert , dass die notwendigen Ausgleichsmaßnahmenvoraussichtlich nicht auf Hagener Stadtgebiet erfolgen werden, obwohl Flächen zur Verfügung stünden. 

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- mit den in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 03.04.2006 nach § 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- vom 03.04.2006 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Juni/Juli 2006.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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