24.05.2006 - 7.5 Bebauungsplanverfahren Nr. 8/00 (526) -Vorhalle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 24.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann nimmt die
Beratung dieses TOP zum Anlass daran zu erinnern, dass die Diskussion um den
Vorhaller Steinbruch die Politik bereits seit 1982 beschäftige. Er begrüßt es,
dass nunmehr eine Wohnbebauung und der gleichzeitige Erhalt des Bodendenkmals
zu einem positiven Abschluss gebracht werden könne.
Herr
Rath kritisiert , dass die notwendigen Ausgleichsmaßnahmenvoraussichtlich nicht
auf Hagener Stadtgebiet erfolgen werden, obwohl Flächen zur Verfügung
stünden.
Beschluss:
Die
BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender
Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und
Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der
Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr.
8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- mit den in der Vorlage beschriebenen
Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 03.04.2006 nach § 2
und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I
S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des
§ 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- vom
03.04.2006 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Juni/Juli
2006.
