11.05.2006 - 5.13 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen folgt dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen und macht von seinem Weisungsrecht nach § 8 Abs. 1 der Satzung des Kommunalunternehmens keinen Gebrauch.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 22.05.2006.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen