11.05.2006 - 5.7 Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt- 1. Fortschr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Riechel stellt für
seine Fraktion fest, dass die Stadt nicht bereit sei, den nach Lage der Dinge
gebotenen Schutz für die Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsgefahren durch
Verkehr durchzuführen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz widerspricht energisch der Auffassung von Herrn Riechel. Die
Verwaltung sei in einem Abwägungsverfahren, in dem es nicht darum gehe, den
Schutz der Bevölkerung nicht zu gewährleisten, sondern die bestmögliche Maßnahme
zum Schutz der Bevölkerung unter den gegebenen Umständen zu wählen. Dies soll
auf einer sicheren Grundlage gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund weist
Herr Oberbürgermeister Demnitz erneut den Vorwurf von Herrn Riechel
entschieden zurück.
Beschluss:
1.
Der Rat
nimmt das Rechtsgutachten zum Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt zur Kenntnis.
2.
Im Hinblick
auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens und die angeregten Maßnahmen sollen mit
dem Umweltministerium NW und der Bezirksregierung Arnsberg Gespräche geführt
werden mit dem Ziel, eine temporäre Sperrung des Graf-von-Galen-Rings nur in
dem Rahmen vorzunehmen, wie diese der Ermittlung von
Immissionsgrenzwertüberschreitungen aufgrund von Verkehrsverlagerungen auf der
Umleitungsleitungsstrecke dienen.
3.
In den
Gesprächen soll auch das Ziel erreicht werden, die Messstation am
Graf-von-Galen-Ring so zu verlegen, dass die ermittelten Werte für die
Feinstaubkonzentrationen an der Baufluchtlinie repräsentativ sind und die Anforderungen der Anlage 2 der 22. BImSchV
eingehalten werden. Diese sieht vor, dass der Messeinlass nicht in nächster
Nähe von Quellen platziert werden darf, um die unmittelbare Einleitung von
Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.
4.
Es soll eine
weitere Messstation für 1 Jahr auf dem Bergischen Ring zur Ermittlung von
Partikeln (PM10) und Stickstoffdioxid, ggf. mit finanzieller Hilfe des Landes,
errichtet werden.
