11.05.2006 - 5.6 Änderungen des SGB II Und SGB XII - Übernahme v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.      Die Aufgabe der Übernahme von Mietrückständen soll weiterhin für alle Personenkreise durch die Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in Notfällen erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des Vertrages über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 44b SGB II  zwischen Stadt und Agentur für Arbeit anzustreben.

 

2.      Erwerbstätige und der ALG I - Empfänger sollen auch weiterhin nicht von der Übernahme von Mietrückständen sowie von Leistungen zur Behebung von vergleichbaren Notlagen ausgeschlossen sein, soweit dies gerechtfertigt und notwendig ist. Die Verwaltung wird daher ermächtigt, entsprechende Leistungen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit als freiwillige soziale Leistung für diesen Personenkreis auch weiterhin im Bedarfsfall zu gewähren.  Dazu wird ein Haushaltsansatz in Höhe von 57.000 € anteilig im Haushalt 2006 und in den Folgejahren in entsprechender Höhe eingestellt.  Der Haushaltsansatz der HHSt. 4100 735 00004 (Übernahme von Mietrückständen gemäß § 34 SBG XII) ist in gleicher Höhe zu kürzen.

 

3.      Die Maßnahme zu 2. wird zunächst bis zum 31.05.2007 befristet. Die Verwaltung wird beauftragt, im April 2007 einen Bericht über die Entwicklung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

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