10.05.2006 - 7.13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.13
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 10.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu
a)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen,
zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden
Stellungnahmen.
Die
Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Zu
b)
Der
Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker" mit den in der Vorlage beschriebenen
geringfügigen Änderungen und die Begründung vom 20.04.2006 gemäß § 2 und
§ 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) und
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z.
gültigen Fassung als Satzung.
Die
Begründung vom 20.04.2006 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur
5, und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304, und 305.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Die
Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.
