09.05.2006 - 15 Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) - Gewerbegebiet Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck berichtet, dass die Bezirksvertretung Nord am heutigen Tage diese Vorlage einstimmig beschlossen habe.

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Beschluss:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) -Gewerbegebiet Becheltestraße- 2. Fassung, 1. Änderung nach § 13 zwecks Anpassung der textlichen Festsetzungen bzgl. der zulässigen Nutzungen im Gewerbegebiet Becheltestraße.

 

Geltungsbereich :

Das Plangebiet wird begrenzt durch den Sporbecker Weg im Norden, die Herdecker Straße im Nordosten, die Becheltestraße im Osten, die Deutsche Bahn Güter-/Verbindungsstrecke Hagen-Heubing - Hagen-Eckesey  im Westen und die Fußgängerüberführung über die Becheltestraße im Süden.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

zu  b)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) -Gewerbegebiet Becheltestraße- 2. Fassung, 1. Änderung nach § 13, einschließlich der Begründung vom 02.05.2006 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

Die Begründung vom 02.05.2006 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Der Satzungsbeschluss ist noch im Jahr 2006 zu erwarten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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