12.09.2024 - 6.3 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 118 -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Keune greift den Gesamtkontext der Vorlagen zu den einzelnen Bebauungsplänen, Schulen betreffend, auf. Die Vorlagen basieren auf dem Beschluss des Rates vor der Sommerpause. Das Vorgehen, dass die Gremien nicht vorberaten haben, wurde seitens der Verwaltung kritisiert. Die Kritik wurde unterschiedlich aufgefasst. Herr Keune stellt klar, dass der Ratsbeschluss Bestand hat und die Verwaltung diesen umsetzt. Dies bezieht sich insbesondere auf die zu entwickelnden Schulstandorte, die unterschiedlich und individuell zu betrachten sind. Die Vorlagen zu den Bebauungsplänen liegen vor. Für einen Bebauungsplan, der allein das Thema Schule regelt, ist eine Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich. Im Gesamtkontext ist später ein ergänzender Bebauungsplan mit Wohnen im Umfeld beabsichtigt, dazu wäre eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Es war zugesagt worden in diese Sitzungsrunde eine Vorlage einzubringen, wie sich die Verwaltung das weitere Vorgehen vorstellt. Das konnte aufgrund von Urlaubs- und Krankheitssituationen nicht eingehalten werden, wird aber in der nächsten Sitzungsrunde nachgeholt.

Die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) führt zum Dünningsbruch bereits eine Machbarkeitsstudie durch. Diese dient als Grundlage für die Bauleitplanung und ist für das spätere Hochbauverfahren/Vergabeverfahren erforderlich. Zunächst trägt die HEG die Kosten, auch weil sie Eigentümerin der Flächen ist, stellt diese aber später mit Übergabe der Fläche der Stadt in Rechnung.

Für die Ischelandfläche wird die HEG jetzt ebenfalls eine Machbarkeitsstudie beauftragen. Die dafür benötigten Finanzmittel müssen jedoch von der Verwaltung gefunden und getragen werden, da die HEG hier nicht Eigentümerin ist.

 

Herr König merkt an, dass es zum Dünningsbruch im Schulausschuss sowohl Vorberatung als auch Beschlüsse gegeben hat.  

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 118
- Kita- und Schulstandort Ischeland - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet der Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 118 - Kita- und Schulstandort Ischeland - liegt im Stadtbezirk Mitte nördlich der Humpertstraße zwischen dem Ischelandstadion und der Kleingartenanlage Hagen-Höing. Sein Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Hagen, Flur 1 und umfasst das Flurstück 616 mit der aufgegebenen Reithalle und dem ehemaligen Reitplatz sowie Teile der auf dem Flurstück 917 verlaufenden Humpertstraße mit Parkplatz und Verbindungsweg zur Stadionstraße. Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

-

-

SPD

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

-

-

1

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

-

-

FDP

1

-

-

Die Linke

1

-

-

HAK

-

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage