05.09.2024 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Im umfangreichen Bericht zur Haushaltslage wird im ersten Teil laut Herrn Gerbersmann deutlich, wohin sich die Gewerbesteuerentwicklung entwickelt. Im zweiten Halbjahr ist die Entwicklung weniger dynamisch verlaufen, als im ersten Halbjahr. Es darf dennoch damit gerechnet werden, dass das Ziel von 127 Millionen Euro noch erreicht werden kann, auch wenn der Anstieg nicht mehr so kontinuierlich ist, wie zuvor, liegt der aktuelle Stand bei 123 Millionen Euro. Die Erwartungen im Vorfeld zu senken war in diesem Kontext klug und spiegelt die realistischen Bedingungen. Die Annäherung der aktuellen Zahlen bei den Liquiditätskrediten an die Zahlen aus dem Vorjahr zeigt, dass man sich auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr befindet, obwohl die Differenz in diesem Jahr nicht mehr so signifikant ausfällt. Diese Entwicklung ist auch eine Folge der Haushaltsplanung mit einem Defizit, welches den Liquiditätsüberschuss vermindert. Bezüglich der Zinssätze ist ebenfalls positiv zu beobachten, dass sich eine gewisse Entspannung am Markt abzeichnet, insbesondere durch die Erwartungen einer Zinssenkung durch FED und EZB. Dies könne zukünftig Spielraum für günstigere Finanzierungskosten schaffen, auch wenn das Zinsniveau noch immer höher ist, als in den Vorjahren. Insgesamt steht der Haushalt der Stadt Hagen noch vor Herausforderungen, aber man kann hilfreiche Chancen erkennen, welche das Ziel von Stabilität und nachhaltiger Finanzplanung greifbarer machen. Im Controllingberichte wird eine Verschlechterung des geplanten Defizits von rund 9,8 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Plan beschrieben, wodurch sich das gesamte Defizit für das Jahr auf 48,8 Millionen Euro erhöhen würde. Die wesentlichen Veränderungen werden auf den Seiten 9 und 10 dargestellt, wobei sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen aufgezeigt werden. Eine augenscheinliche Verbesserung bei den SGB II-Leistungen (Sozialgesetzbuch II) wird durch eine gleichzeitige Verschlechterung bei den SGB XII-Leistungen (Sozialgesetzbuch XII) relativiert, sodass dies keine Verbesserung darstellt. Weiterhin erwähnt Herr Gerbersmann, dass leichte Zinssenkungserwartungen sowie Zuschüsse z. B. im Kinderschutz, als Verbesserungen einbezogen wurden, während höhere Kosten in den Bereichen SGB XII, Personal und Kinderschutz zu den Verschlechterungen gehören. Besonders geht Herr Gerbersmann auf die Personalaufwendungen ein, wo trotz einer umfassenden Konsolidierungsmaßnahme die Zielmarke nicht vollständig erreicht wurde. Dies liegt unter anderem an zusätzlichen Personalbedarfen, die in den Bereichen Kindertagesstätten, öffentliche Sicherheit, Geflüchtete sowie Digitalisierung von Schulen erforderlich wurden. Diese Mehrbedarfe waren nicht im ursprünglichen Plan berücksichtigt, was zu einer höheren Belastung geführt hat. Statt wie gewöhnlich im Laufe des Jahres eine Bewirtschaftungsbeschränkung anzukündigen, besteht in diesem Jahr die Notwendigkeit einer Haushaltssperre, um auf die aktuelle Haushaltslage und das prognostizierte Defizit zu reagieren. Herr Gerbersmann erläutert, dass eine Haushaltssperre aus rechtlichen und finanziellen Gründen notwendig ist, um die Bezirksregierung von Gegensteuerungsmaßnahmen zu überzeugen und einen Nachtragshaushalt zu vermeiden. Eine entsprechende Vorlage wird zur kommenden Ratssitzung vorgelegt und dem Rat zur Kenntnis gegeben. Der bereits verabschiedete Doppelhaushalt verhindert eine haushaltslose Zeit ab dem 01.01.2025, was zusätzliche finanzielle Sicherheit gibt. Die Haushaltssperre wird nicht alle Positionen betreffen, sondern nur solche, die nicht gesetzlich oder vertraglich verpflichtend sind. Ausnahmen können vom Kämmerer oder der Kämmerin erteilt werden, sollte die Sperre in bestimmten Bereichen nicht haltbar sein. Zusammengefasst soll die Haushaltssperre laut Herrn Gerbersmann als präventive Maßnahme dienen, um das Defizit zu kontrollieren und unnötige Eingriffe der Bezirksregierung und eine Übergangswirtschaft zu verhindern.

 

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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