05.09.2024 - 2.3 Schulstraßen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Auf die Frage von Herrn Geitz, ob die Einrichtung von Schulstraßen von der Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist, beantwortet Herr Lichtenberg mit dem Hinweis auf die Relevanz der Thematik, insbesondere aufgrund einer neuen Erlasslage, die aus einer Ingenieursbesprechung hervorgegangen ist. Diese Besprechungen haben einen Erlasscharakter, was bedeutet, dass sie eine Art verbindliche Grundlage für weitere Entscheidungen darstellen. Dabei wurde der Begriff und die Umsetzung der Schulstraße im Kontext der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch einmal präzisiert und in einem formalen Rahmen festgelegt. Es geht darum, zu zeigen, dass die Einrichtung einer Schulstraße mehr ist, als nur ein Schild aufzustellen. Vielmehr handelt es sich um einen umfangreicheren und oft zeitaufwändigen Prozess, der eine detaillierte Analyse der örtlichen Gegebenheiten erfordert. Es muss genau geprüft werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie diese in den spezifischen örtlichen Kontext integriert werden können, um die Verkehrssicherheit für Schulkinder zu erhöhen. Dabei spielt auch die Einbindung von Anwohnern, Verkehrsteilnehmern und anderen Interessengruppen eine wichtige Rolle, um die Akzeptanz und Wirksamkeit der Maßnahme zu gewährleisten. Dies zeigt, dass die Einrichtung einer Schulstraße ein wohlüberlegter und komplexer Vorgang ist, der eine sorgfältige Planung und Abstimmung benötigt.

 

Herr Fritzsche möchte wissen, ob es bereits konkrete Anträge von Schulen an die Verwaltung gibt, die Einrichtung einer Schulstrasse zu prüfen. Laut Herrn Lichtenberg liegen aktuell vier Anträge von Hagener Schulen vor.

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntnis genommen