03.09.2024 - 9.10 Bebauungsplan Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Masuch bittet um Beantwortung der Frage, ob die Umsetzungen in Bezug auf das Technik-Gebäude unproblematisch ist, oder könnten dort Probleme auftreten. Weiter interessiert sie, was mit dem Baumbestand des Spielplatzes geschieht, der im Rahmen des Hallenbaus weichen müsste.

 

Herr Herrmann führt aus, dass tatsächlich Bäume gefällt werden müssen. Ein dort befindlicher großer Ahornbaum soll erhalten bleiben. Bezüglich der Versetzung des Technik-Gebäudes wird auf den sachkundigen Rat des Architektenbüros vertraut.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, in der Flur 33, Gemarkung Hagen umfasst das Plangebiet die Flurstücke 106, 382, 511, 512, 513, 514, 515 und 516. 

 

Im Norden wird das Plangebiet durch die Bergstraße und den gegenüberliegenden Gebäudekomplex des ehemaligen Marienhospitals, im Osten durch ein Wohngebäude für Handel und Dienstleistungen, im Süden durch die Straße Bergischer Ring und im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung eingegrenzt.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

Im nächsten Schritt ist die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung vorgesehen. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage