03.09.2024 - 9.12 Bebauungsplan Nr. 3/23 (715) Sonderstandort Ber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 03.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Larissa Melnychuk
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/23 (715) Sonderstandort Berliner Straße– Verfahren nach § 13 BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 05.08.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 05.08.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Im Norden wird das Plangebiet durch den großflächigen Möbelpolsterladen PODI und großflächige Transportunternehmen der Deutschen Bahn, im Osten durch gewerbliche Nutzungen, im Süden durch die Eisenbahnlinie und im Westen durch gewerbliche Nutzungen des Automobilsektors eingegrenzt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3/23 (715) – Verfahren nach § 13 BauGB liegt im Stadtbezirk Haspe und teilweise im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Haspe und Hagen. In der Flur 11, Gemarkung Haspe, umfasst das Plangebiet Teile des Flurstücks 65 sowie das Flurstück 80. In der Flur 12, Gemarkung Haspe, umfasst das Plangebiet die Flurstücke 9, 10, 11, 12, 13, 14, 27,28, 29, 30, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 48, 49, 50, 51 und in der Flur 23, in der Gemarkung Hagen, die Flurstücke 1, Teile des Flurstücks 2, 266, Teile des Flurstücks 479 sowie Teile des Flurstücks 522.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Anlagen zur Vorlage
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1
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