11.09.2024 - 6.10 Sachstandsbericht zur Abweichung bundesgesetzli...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Kahrau führt aus, der Bericht habe aufgezeigt, dass man in den Standards nicht weit über die Landes- und Bundesgesetzgebung hinausgehe. Man müsse dafür Sorge tragen, dass die vertraglichen Regelungen eingehalten werden. Grundsätzliche Überprüfungen sowie Ahndungen bei Nichteinhaltung seien weiterhin notwendig. Dies ergebe sich auch schon aus der aus seiner Sicht aussagekräftigen Vorlage.

 

Herr König möchte bezugnehmend auf den ersten Satz der Begründung der Vorlage wissen, ob die bundesgesetzlichen Standards das höchstmögliche Maß festsetzten oder auf kommunaler Ebene zusätzliche Aspekte beschlossen werden könnten.

 

Herr Beilein teilt mit, dass die Hagener Umweltstandards das zusammentragen, was ohnehin schon existiert. Insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanung sehe das Baugesetzbuch keine verpflichtenden Festsetzungen fest, es ermögliche lediglich die Option. Die Stadt Hagen gehe mit den selbst formulierten Umweltstandards eine Selbstverpflichtung ein. Bezüglich der Dachbegrünung gebe es bspw. keine bundesgesetzliche Regelung über den Anteil eines Bebauungsgebietes. Hinsichtlich der Energieeinsparungsgesetze liege man mit den eigenen Vorgaben hinter den bundesgesetzlichen hingegen hinterher. Es sei daher sinnvoll, diese herauszunehmen. Er plädiere hinsichtlich der bebauungsrechtlichen Regelungen dazu, im Rahmen der Novellierung eine Verschärfung herbeizuführen. Diese solle vorsehen, dass im Falle von Abwägungsentscheidungen Vorhaben mit verpflichtender Begrünung sowie Nutzung von PV-Anlagen sowie Solartechnik Vorrang erhielten.

 

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

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 Zur Kenntnis genommen