09.05.2006 - 5 Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt- 1. Fortschr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 09.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Ludwig bemängelt, dass das Gutachten nicht vollständig zur Verfügung gestanden habe.
Herr
Dr. Bleicher erklärt, dass dies allen zugänglich gemacht würde.
Des
weiteren sieht Herr Ludwig es so, dass hier nicht mehr zum Wohle der Bürger
gehandelt würde, es sich um reine Verzögerungstaktik u7nd um ein
Gefälligkeitsgutachten mit vorher festgelegtem Ergebnis handele, dass der neue
Dezernent veranlasst habe. . Daher könne der Beschlussvorschlag nur abgelehnt
werden. Außerdem solle den Bürgern der Vorschlag gemacht werden, gegen das
Vorgehen der Stadt zu klagen.
Herr
Dr. Ramrath unterstützt das Vorgehen der Verwaltung und tritt der Darstellung,
dass es sich hier um ein Gefälligkeitsgutachten handele, entschieden entgegen.
Herr
Oberste-Berghaus erinnert an die FDP-Anfrage zur Verkehrsregelung auf dem Ring,
die noch abgearbeitet werden müsse.
Herr
Meier widerspricht dem möglichen Eindruck, dass die beiden großen Parteien hier
nichts unternehmen wollten. Wichtig sei die Klärung, welches die sinnvollsten
Maßnahmen seien und das Gutachten zum Anlass zu nehmen, weiter nachzudenken.
Herr
Asbeck weist die Vorwürfe von Herrn Ludwig gegen den jetzigen Beigeordneten
zurück und erklärt, dass man es auch so sehen könnte, dass der früher
zuständige Beigeordnete es unterlassen habe, auf die Problematik hinzuweisen.
Beschluss:
1.
Der Rat
nimmt das Rechtsgutachten zum Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt zur Kenntnis.
2.
Im Hinblick
auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens und die angeregten Maßnahmen sollen mit
dem Umweltministerium NW und der Bezirksregierung Arnsberg Gespräche geführt
werden mit dem Ziel, eine temporäre Sperrung des Graf-von-Galen-Rings nur in
dem Rahmen vorzunehmen, wie diese der Ermittlung von
Immissionsgrenzwertüberschreitungen aufgrund von Verkehrsverlagerungen auf der
Umleitungsleitungsstrecke dienen.
3.
In den
Gesprächen soll auch das Ziel erreicht werden, die Messstation am
Graf-von-Galen-Ring so zu verlegen, dass die ermittelten Werte für die
Feinstaubkonzentrationen an der Baufluchtlinie repräsentativ sind und die Anforderungen der Anlage 2 der 22. BImSchV
eingehalten werden. Diese sieht vor, dass der Messeinlass nicht in nächster
Nähe von Quellen platziert werden darf, um die unmittelbare Einleitung von
Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.
4.
Es soll eine
weitere Messstation für 1 Jahr auf dem Bergischen Ring zur Ermittlung von
Partikeln (PM10) und Stickstoffdioxid, ggf. mit finanzieller Hilfe des Landes,
errichtet werden.
