09.05.2006 - 5 Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt- 1. Fortschr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Ludwig bemängelt, dass das Gutachten nicht vollständig zur Verfügung gestanden habe.

 

Herr Dr. Bleicher erklärt, dass dies allen zugänglich gemacht würde.

 

Des weiteren sieht Herr Ludwig es so, dass hier nicht mehr zum Wohle der Bürger gehandelt würde, es sich um reine Verzögerungstaktik u7nd um ein Gefälligkeitsgutachten mit vorher festgelegtem Ergebnis handele, dass der neue Dezernent veranlasst habe. . Daher könne der Beschlussvorschlag nur abgelehnt werden. Außerdem solle den Bürgern der Vorschlag gemacht werden, gegen das Vorgehen der Stadt zu klagen.

 

Herr Dr. Ramrath unterstützt das Vorgehen der Verwaltung und tritt der Darstellung, dass es sich hier um ein Gefälligkeitsgutachten handele, entschieden entgegen.

 

Herr Oberste-Berghaus erinnert an die FDP-Anfrage zur Verkehrsregelung auf dem Ring, die noch abgearbeitet werden müsse.

 

Herr Meier widerspricht dem möglichen Eindruck, dass die beiden großen Parteien hier nichts unternehmen wollten. Wichtig sei die Klärung, welches die sinnvollsten Maßnahmen seien und das Gutachten zum Anlass zu nehmen, weiter nachzudenken.

 

Herr Asbeck weist die Vorwürfe von Herrn Ludwig gegen den jetzigen Beigeordneten zurück und erklärt, dass man es auch so sehen könnte, dass der früher zuständige Beigeordnete es unterlassen habe, auf die Problematik hinzuweisen.

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Beschluss:

1.      Der Rat nimmt das Rechtsgutachten zum Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt zur Kenntnis.

 

2.      Im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens und die angeregten Maßnahmen sollen mit dem Umweltministerium NW und der Bezirksregierung Arnsberg Gespräche geführt werden mit dem Ziel, eine temporäre Sperrung des Graf-von-Galen-Rings nur in dem Rahmen vorzunehmen, wie diese der Ermittlung von Immissionsgrenzwertüberschreitungen aufgrund von Verkehrsverlagerungen auf der Umleitungsleitungsstrecke dienen.

 

3.      In den Gesprächen soll auch das Ziel erreicht werden, die Messstation am Graf-von-Galen-Ring so zu verlegen, dass die ermittelten Werte für die Feinstaubkonzentrationen an der Baufluchtlinie repräsentativ sind und die  Anforderungen der Anlage 2 der 22. BImSchV eingehalten werden. Diese sieht vor, dass der Messeinlass nicht in nächster Nähe von Quellen platziert werden darf, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.

 

4.      Es soll eine weitere Messstation für 1 Jahr auf dem Bergischen Ring zur Ermittlung von Partikeln (PM10) und Stickstoffdioxid, ggf. mit finanzieller Hilfe des Landes, errichtet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen