29.08.2024 - 7.2 Nutzung des Instruments "Bürgerrat"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Do., 29.08.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Anja Corell
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Heimhard kann nicht nachvollziehen, dass eine verschuldete Kommune, 30.000 € bis 40.000 € für das Aufstellen eines Bürgerrats zur Verfügung stellen möchte.
Die Vor- und Nachteile werden von Herrn Pfeiffer, Herrn Schroll, Herrn Neuhaus, Herrn Eiche, Herrn Dahme und Frau Buczek diskutiert.
Herr Stein erklärt, dass er die Kritik verstehen kann. Er teilt mit, dass der Rat das Thema vorgibt und 1000 Bürger nach dem Zufallsverfahren angeschrieben werden. Er stellt klar, dass die Gruppe der ausgewählten Personen keinen repräsentativen Durchschnitt der Bevölkerung darstellt und es gut möglich ist, das bestimmte Bevölkerungsgruppen unterrepräsentiert sind. Final sollen nur 30 Bürger ab 16 Jahren eingeladen werden.
Herr Dahme stellt den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1. Als Ergänzung zum bisherigen Angebot der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern beschließt der Rat, das Instrument „Bürgerrat“ für anlassbezogene Entscheidungen anzuwenden, sofern der Rat dies für spezielle Thematiken für zielführend hält.
2. Für jede Thematik, bei der sich der Rat für den Einsatz des Instruments „Bürgerrat“ entscheidet, wird jeweils ein neu zusammengesetzter Bürgerrat gebildet.
3. Die Zahl der Teilnehmenden an einem Bürgerrat wird auf eine Anzahl von maximal 30 Personen beschränkt. Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch Zufallsprinzip und soll durch einen repräsentativ ausgewählten Personenkreis einen Querschnitt der Hagener Bevölkerung abbilden.
4. Der Rat bezieht die Ergebnisse der anlassbezogenen Arbeit eines Bürgerrats in seine Entscheidungsfindung mit ein.
