20.06.2024 - 4.1 Anfrage der AfD FraktionAusmaß, Muster und Grün...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 20.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Meinolf Grüne
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Speckmann erklärt zur ersten Frage, dass dem Schulamt keine Statistik vorliegt, die solche Daten erhebt.
Zur zweiten Frage sagt sie, dass hierzu keine Aussage getroffen werden könne, da es keine Statistik mit den entsprechenden Daten gebe. Jeder Fall eines Schulwechsels sei eine Einzelfallentscheidung, bei der die individuellen Bedürfnisse gemeinsam
mit der schulpsychologischen Beratungsstelle geprüft werden. Normalerweise werden solche Fälle von den Schulen selbständig geregelt, um die beste Möglichkeit für die Kinder zu eruieren.
Auch zur dritten Frage erklärt sie, dass keine einschlägigen Zahlen vorliegen.
Zur vierten Frage erläutert sie, dass nicht immer alles direkt zur Anzeige gebracht werden muss. Sie erklärt, dass zunächst genau definiert werden müsse, was im konkreten Fall eine Gewalthandlung darstelle. Dann können die Schulen zunächst interne Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Einbindung der schulischen Streitschlichter-Programme oder Elterngespräche.
Zur letzten Frage erklärt sie, dass es im Einzelfall zur Hinzuziehung des Jugendamtes kommen kann. Dies sei aber von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und geschehe nicht nur in Folge einer einzelnen Gewalthandlung. Zudem sei dies auf keinen Fall ein automatischer Prozess, sondern werde im Einzelfall sehr genau abgewogen.
Herr Römer findet es gut, dass die Schulen versuchen, Vorfälle im Interesse der Schüler kleinzuhalten und den Fokus auf Hilfestellung zu legen. Man sollte überlegen, eine Statistik anzufertigen, in der Gefahrenpunkte genannt werden, das wäre für die Eltern eine ganz wichtige Information.
Herr König stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Diskussion zu beenden, da die Geschäftsordnung bei Anfragen keine Diskussionsvorträge oder Anträge vorsieht.
Eine Gegenrede gibt es nicht.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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135,8 kB
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