11.06.2024 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 1/22 (709) Gewerbegebiet Unte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

TOP I.4.1 und I.4.2 werden zusammen beraten.

 

Die Stellungnahme des Naturschutzbeirats zu diesem Vorhaben aus Mai 2023 ist den Mitgliedern vor der Sitzung zur Vorbereitung nochmal geschickt worden.

 

Auf Anfrage von Frau Tommack bzgl. der Verbindlichkeit der Festsetzungen zum Artenschutz erläutert Herr Gockel die unterschiedliche rechtliche Lage gemäß Baugesetzbuch zwischen den textlichen Hinweisen und Festsetzungen im Bebauungsplan. Sie fragt nach der vertraglichen Sicherung der als Ökokontomaßnahmen festgesetzten waldbaulichen Maßnahmen und ob solche Maßnahmen auch forstlich förderfähig seien. Herr Gockel erläutert das grundsätzliche Prinzip, es werde ein Rahmenvertrag und Maßnahmenverträge mit grundbuchlicher Sicherung geschlossen. Die forstlichen Maßnahmen seien auf Dauer angelegt mit der Möglichkeit einer Nachbewertung nach 30 Jahren. Eine Förderung sei nicht möglich.

 

Herr Welzel fragt nach einer Festsetzung für die Nutzung von Solarenergie im Bebauungsplan und weist auf den fehlenden Wert der Dachlast hin. Herr Hoppmann, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, teilt mit, dass die Solarnutzung festgesetzt sei. Es gebe aber keinen Anschlusszwang. Im Bauantragsverfahren sei die Traglast zu überprüfen.

 

Frau Selter kündigt an, auch nach Rücksprache mit mehreren Mitgliedern im Vorfeld, dass der Naturschutzbeirat eine überarbeitete Stellungnahme abgeben werde.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/22 (709) Gewerbegebiet Unterberchum und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 03.05.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 03.05.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/22 (709) Gewerbegebiet Unterberchum liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, in der Gemarkung Berchum, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 319, 553, 554, sowie teilweise die Flurstücke 716, 781, 799, 651 und 777. Das Plangebiet grenzt rdlich an die Verbandsstraße, östlich liegt das Feuerwehrgerätehaus Berchum/Garenfeld. Westlich verläuft die Lennetalbrücke der BAB 45, welche die Straße Unterberchum kreuzt. Süstlich des Plangebietes schließt sich gewerbliche Nutzung an. Das Plangebiet umfasst ca. 1,8 ha. 

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

3

 

 

BUND NRW e. V.

2

 

 

NABU NRW e. V.

1

 

 

WLV e. V.

 

 

 

LFV NRW e. V.

1

 

 

LJV NRW e. V.

1

 

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

 

 

 

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

1

 

 

WBV NRW e. V.

1

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=346506&selfaction=print