11.06.2024 - 6.1 Nutzung des Instruments "Bürgerrat"

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker ruft den Tagesordnungspunkt auf und begrüßt Frau Corell vom Büro des Oberbürgermeisters und Herrn Dr. Willaredt vom Hagener Forum Nachhaltigkeit. Der Vorsitzende erteilt Herrn Dr. Willaredt das Wort und bittet um einen Einstieg in die Thematik Bürgerräte. Im Anschluss wird Frau Corell die Stellungnahme der Verwaltung erläutern.

 

Herr Dr. Willaredt stellt den Antrag vor und erläutert, dass Bürgerräte zu spezifischen Themen eingerichtet werden sollen, um den Rat der Stadt Hagen inhaltlich und beratend zu unterstützen. Durch die ausgeweitete Bürgerbeteiligung soll versucht werden, den in der Vergangenheit sehr schlechten Wahlbeteiligungen der Hagener Bürger*innen entgegen zu wirken und das politische Interesse zu wecken. Herr Dr. Willaredt teilt mit, dass bezüglich eines Vorbereitungs- und Durchführungsmanagements das Hagener Forum für Nachhaltigkeit der Verwaltung unterstützend zur Seite stehen werde.

 

Herr Dr. Bücker bedankt sich bei Herrn Dr. Willaredt für die Ausführungen und erteilt Frau Corell zur vorliegen Verwaltungsvorlage das Wort.

 

Frau Corell erläutert die bisher vollzogenen Verwaltungsprozesse und erklärt, dass aufgrund des in 2023 beschlossenen Ratsbeschlusses eine tiefergehende Prüfung zur Erstellung einer Expertise bezüglich der Thematik Bürgerräte erstellt und diese dem Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung in der heutigen Sitzung vorgestellt werden soll. Die Vorlage werde anschließend am 27.06.2024 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Frau Corell teilt mit, dass die Vorlage eine Empfehlung enthält, das Instrument Bürgerräte künftig für anlassbezogene Entscheidungen zu nutzen und erläutert das geplante Verfahren zur Einrichtung von Bürgerräten und den späteren Ablauf. Frau Corell weist auf den finanziellen Aufwand hin. Pro Teilnehmer ist mit ca. 1.000 Euro Aufwand zu rechnen, bei einer geplanten Größe von 30 Personen je Bürgerrat entstehen Kosten in Höhe von mindestens 30.000 Euro für jeden eingerichteten Bürgerrat. Für den nächsten Doppelhaushalt werde man versuchen, 30.000 - 40.000 Euro für diese Zwecke zu berücksichtigen. Frau Corell erklärt, dass für Bürgerräte keine Fördermöglichkeiten bestehen.

 

Herr Dr. Bücker bedankt sich bei Frau Corell und eröffnet die Diskussion.

 

Herr Römer gibt zu bedenken, dass es durch die Einrichtung von Bürgerräten zu mehrfachen Bearbeitungen einzelner Vorgänge kommen könne und erkundigt sich, an welcher Stelle der Beratungsfolge ein Bürgerrat tätig werden soll. Herr Römer steht dem Instrument Bürgerräte kritisch gegenüber.

 

Herr Stricker begrüßt die Ausweitung der Bürgerbeteiligung durch Einrichtung von Bürgerräten und empfiehlt, die Entscheidung des Rates abzuwarten.

 

Frau Corell weist darauf hin, dass in einem Bürgerrat Themen von gesamtstädtischem Interesse beraten werden. Der Rat der Stadt Hagen fungiere dabei als Auftraggeber. Durch einen Bürgerrat soll das bereits bestehende Angebot der Bürgerbeteiligung ergänzt werden.

 

Herr Kruse sieht noch Beratungsbedarf und regt ebenfalls an, die Entscheidung des Rates abzuwarten. Bislang gäbe es nur wenige Kommunen, die dieses Instrument nutzen würden.

 

Frau Corell bestätigt, dass bislang wenige vergleichbare Kommunen Bürgerräte eingerichtet hätten, weist allerdings darauf hin, dass ähnliche Beteiligungsformen, die aber nicht dem Modell eines klassischem Bürgerrat entsprechen, häufig Anwendung finden.

Herr Mook berichtet, dass er vor 14 Tagen am Engagementkongress NRW teilgenommen habe. Dort wurde über die Nutzung von Bürgerräten diskutiert und darauf hingewiesen, dass weitere Kommunen beabsichtigen, dieses Instrument im Rahmen von Bürgerbeteiligungsprozessen einführen. Durch Bürgerräte sollen Themen politisch unabhängig im Rahmen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Dies sorge für einen anderen, weiteren Blickwinkel, der in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden kann.

 

Herr Dr. Willaredt weist auf eine im Jahr 2022 eingereichte Liste, mit bereits damals bestehenden Bürgerräten, hin und bietet an, erneut eine Auflistung der verschiedenen Bürgerräte in anderen Kommunen zu erstellen, um zu verdeutlichen, dass das Instrument Bürgerräte bereits jetzt viel häufiger genutzt werde als in der Vorlage beschrieben.

 

Frau Besten begrüßt die Einführung von Bürgerräten und sieht durch die erweiterte Bürgerbeteiligung eine Möglichkeit, das politische Interesse der Bürger*innen zu stärken.

 

Herr Dr. Bücker sieht als eine weitere Chance von Bürgerräten, den Bürgerinnen und Bürgern Politik wieder näherzubringen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und zu verdeutlichen, dass die Bürger*innen das Kommunalgeschehen mitgestalten können.

 

Herr Römer erklärt, um das politische Interesse und die Beteiligung der Bürger*innen zu aktivieren, müssen aus seiner Sicht ein Bürgerrat aus mehr als 30 Personen bestehen. Dagegen spricht allerdings die finanzielle Situation der Stadt Hagen.

 

Herr Kruse teilt mit, dass seine Meinungsbildung bezüglich der Bürgerräte noch nicht abgeschlossen sei und gibt zu bedenken, dass bei der Auswahl der Bürger*innen die repräsentative Demokratie berücksichtigt werden müsse und sich ein Querschnitt der Hagener Bevölkerung in den Bürgerräten wiederspiegeln sollte.

 

Frau Corell führt aus, dass es sich bei vielen Beispielen von Herrn Dr. Willaredt zwar um Formen der Bürgerbeteiligung handle, aber es keine Bürgerräte im Sinne der Definition des Bundestages seien.

 

Herr Jostes ist über das bereits bestehende Angebot der Bürgerbeteiligung erfreut und berichtet, dass dieses in der Vergangenheit auch gut von den Bürger*innen angenommen wurde und gibt zu bedenken, dass die eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten zu Frustration bei den Teilnehmenden in den Bürgerräten führen könnte.

 

Herr Gutsche erklärt, dass aus seiner Sicht, der organisatorische Aufwand zur Durchführung eines Bürgerrates zu groß sei.

 

Herr Römer erkundigt sich nach dem Ablaufschema eines jeweiligen Bürgerrates.

 

Frau Corell weist daraufhin, dass das grobe Prozedere in der Vorlage erläutert wurde. Die Vorgehensweise sei aber auch von den jeweiligen, zu bearbeitenden Themen abhängig. Grundsätzlich sollte ein Thema unter fachlicher Moderation diskutiert und ein gemeinsamer, abschließender Lösungsvorschlag erarbeitet werden. Dieses Ergebnis würde dann dem Rat zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Herr Gutsche teilt mit, dass bei einer Begrenzung von maximal 30 Bürger*innen je Bürgerrat ebenfalls die Anzahl der Verwaltungsmitarbeiter*innen begrenzt werden müsse.

 

Herr Gräwe befürwortet die Einführung von Bürgerräten.

 

Herr Dr. Bücker erklärt, dass sich nur durch die neu gewonnenen Erfahrungen zeigen werde, inwieweit das Prozedere angepasst werden müsse. Es können kleinere und größere Themen durch einen Bürgerrat bearbeitet werden. Als Beispiel könne er sich vorstellen, dass die Öffnung der Fußgängerzone für den Verkehr ein interessantes Thema zur Bearbeitung durch einen Bürgerrat sein könne.

 

Da die Entscheidung dem Rat überlassen wird, schließt Herr Dr. Bücker diesen Tagesordnungspunkt.

 

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Beschluss:

 

1. Als Ergänzung zum bisherigen Angebot der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern beschließt der Rat, das Instrument „rgerrat“r anlassbezogene Entscheidungen anzuwenden, sofern der Rat dies für spezielle Thematiken für zielführend hält.

2. Für jede Thematik, bei der sich der Rat für den Einsatz des Instruments „rgerrat“ entscheidet, wird jeweils ein neu zusammengesetzter Bürgerrat gebildet.

3. Die Zahl der Teilnehmenden an einem Bürgerrat wird auf eine Anzahl von maximal 30 Personen beschränkt. Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch Zufallsprinzip und soll durch einen repräsentativ ausgewählten Personenkreis einen Querschnitt der Hagener Bevölkerung abbilden.

4. Der Rat bezieht die Ergebnisse der anlassbezogenen Arbeit eines Bürgerrats in seine Entscheidungsfindung mit ein.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

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