11.06.2024 - 8.6 Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführung:

 

Die korrigierte Seite 56 des Rettungsdienstbedarfsplanes wurde am Sitzungstag als Tischvorlage ausgelegt und ist als Anlage 5 Bestandteil der Niederschrift.

 

Die Vertreter der Feuerwehr, Herr Schild und Herr Haardt erläutern kurz den Rettungsdienstbedarfsplan. Zum Tele-Notarzt befragt, klären sie auf, dass dieser die Aufgabe hat, den bodengebundenen Notarzt zu entlasten und die Zeit bis zum Eintreffen eines Notarztes zu überbrücken.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den folgenden Beschluss zu fassen:

 

I. Sachentscheidung

 

1. Der Rettungsdienstbedarfsplan 2022 für die Stadt Hagen wird beschlossen, wie er als Anlage 1 dieser Drucksache (0445/2024) beigefügt ist.

 

2. Die festgelegten Schutzziele werden bestätigt.

 

3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenträger im Gesundheitswesen von der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der Stadt Hagen überzeugt sind und die im Bedarfsplan und dessen Anlagen dargelegten personellen, organisatorischen und technischen Veränderungen refinanzieren werden. Sie erteilen ihr Einvernehmen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Prüfung der eigenen Ressourcen ein umfangreiches formelles Vergabeverfahren für die rettungsdienstlichen Leistungen, die der Träger nicht selbst stellen wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, unter Berücksichtigung aller potentieller Interessenten einschließlich der gewerblichen Anbieter durchzuführen.

 

 

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele mittels personeller, organisatorischer und technischer Maßnahmen unverzüglich umzusetzen und den Rettungsdienst der Stadt Hagen weiter zu entwickeln.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rettungsdienstbedarfsplan jährlich zu überwachen und dabei einzelne Aspekte des Rettungsdienstes anhand von Key-Performance-Indikatoren (KPI) zu überprüfen und erforderliche Veränderungen zeitnah darzustellen.

 

II. Refinanzierung

 

1. Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert (neu TP0270).

 

2. Die Aufwendungen für die Gestellung von Notärzten, die Besetzung des Telenotarztes, von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen durch gemeinnützige Hilfsorganisationen und andere externe Dienstleister fließen in vollerhe in die Gebührenkalkulation ein.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=345526&selfaction=print