16.05.2024 - 6.8 Neuregelung des Kostenersatzes für Einsätze der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wisotzki merkt an, dass vom Abrechnungstarif der Neuregelung des Kostenersatzes lediglich die Berufsfeuerwehr, nicht aber die Freiwillige Feuerwehr betroffen ist. Demnach ist zwar ein Abrechnen des Fahrzeuges, allerdings nicht der Besatzung möglich, sofern es sich um die Freiwillige Feuerwehr handelt.

 

Herr Dr. Erpenbach erklärt, dass dies der Verwaltung bekannt und die Vorlage entsprechend erstellt worden ist.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz nach § 52 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen (BHKG) bei Einsätzen der Feuerwehr der Stadt Hagen, wie sie als Anhang A Gegenstand dieser Vorlage ist.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage