07.05.2024 - 4.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kahrau erläutert den eingereichten Vorschlag.

 

Herr Schmidt merkt an, dass man den Vorschlag grundsätzlich unterstütze. So sei es auch in der Bezirksvertretung Hohenlimburg mehrfach angeklungen. Aufgrund des fehlenden Durchgriffs auf die Verkehrsregelungen sei die Thematik lediglich durch die entsprechende Fachverwaltung zu regeln. Eine Beteiligung der Akteure wie die Elternschaft sei nicht zielführend. Vielmehr müssten diese im Sinne der Allgemeinheit und deren übergeordneten Regelungen zurückstecken.

 

Herr Borchert kündigt an, dem Antrag vollumfänglich zu folgen. Er betont, nicht nur die Interessen der Eltern seien betroffen, auch die Anwohner der entsprechenden Straßen müssten berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollte man einen partizipativen Prozess vorantreiben. Die Kommunikation sei bei der Umsetzung und Akzeptanz von politischen Beschlüssen entscheidend. Dennoch müsse man bei den Schulen jeweils individuell die Umsetzungsmöglichkeiten überprüfen.

 

Herr Kruse erinnert an einen ähnlich gelagerten Antrag im Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung. Man habe festgehalten, dass ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden müsse und keine Umsetzung auf Anfrage der einzelnen Bezirke bzw. Schulen stattfinden dürfe. Man könne die Vorgehensweise zunächst an einzelnen Standorten ausprobieren und später auf weitere ausweiten. Er verweist bezüglich der Anmerkungen Herrn Borcherts auf die Ausnahme von Anwohnern beim Durchfahrtsverbot.

 

Herr Borchert entgegnet, die in Rede stehenden „Poller“ stellten dabei ein Hindernis dar.

 

Herr Kruse führt aus, dass ein Großteil der Eltern hinter einer solchen Maßnahme stehe. Einige nutzten die Straßen bis zur Schule aufgrund der Gefahr für die Kinder, mit dem Ausweis als Schulstraße könne man dem entgegenwirken. Er plädiere für eine Kommunikation mit den Schulen, Eltern sowie Anwohnern im Vorfeld.

 

Herr Bifulco berichtet, dass bereits in der folgenden Woche ein Auftakttreffen einer entsprechenden Projektgruppe anstehe. Diese bilde sich unter anderem aus Vertretern des Fachbereichs Schule sowie der Verkehrsplanung unter der Federführung der Verkehrsbehörde. Man verfolge dabei einen ganzheitlichen Ansatz und werde im Vorfeld analysieren, wo genau das neue Instrument der Schulwegesicherung genutzt werden könne.

 

Herr Kahrau entgegnet den Ausführungen seitens Herrn Schmidt, dass die Einbeziehung von Eltern, Schülern und Anwohnern nötig sei, um Verständnis zu schaffen. Man müsse die Akteure informieren und schulen, damit die Regelungen Anklang fänden. Die Durchfahrt von Anwohnern müsse gewährleistet sein, weshalb ein fest installierter „Poller“ nicht in Frage komme. Alternativen müsse man anhand der Kosten und Sinnhaftigkeit prüfen.

 

Herr König führt aus, einige Eltern führen ihre Kinder aus Bequemlichkeit zur Schule. Weitere fürchteten die Gefahr der vorgelagerten Strecken. Die verkehrliche Sicherung des letzten Abschnitts vor den Schulen sei nur sinnvoll, wenn die gefahrlose Begehung der anliegenden Straßen gewährleistet sei. Beispielhaft sei die Eppenhauser Straße anzuführen, welche viel befahren werde und dort das Instrument der Schulstraße nicht weiterhelfe.

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Beschluss:

 

1. Der UKM spricht sich grundsätzlich für die Einrichtung von Schulstraßen aus.

 

2. Der UKM bittet die Verwaltung, die Verkehrssituation um alle Grundschulen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit der Einrichtung einer „Schulstraße“ zu überprüfen und dort, wo es sinnvoll und rechtlich möglich ist, entsprechende Straßen einzurichten. Grundlage dafür ist der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW vom 7. Dezember 2023.

 

3. Prioritär und zeitnah soll die Einrichtung von Schulstraßen zunächst dort geprüft werden, wo es bereits aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens durch sogenannte „Elterntaxis“ zu Unfällen gekommen ist bzw. nach polizeilicher oder ordnungsbehördlicher Einschätzung eine Gefahrenlage vorliegt. Oder auch bereits der Wunsch der Lehrer- und Elternschaft nach Einrichtung einer „Schulstre“ besteht.

 

4. Bei Prüfung und Einrichtung aller Schulstraßen sind die jeweilige Schule und die Elternschaft sowie die betroffenen Anwohnenden frühzeitig in die Planung einzubinden.

 

5. Die Befahrbarkeit der Schulstraße für Anwohnende sowie weitere unabdingbar erforderliche Fahrten (z.B. Pflegedienste, Fahrdienste für Menschen mit Behinderung) ist gemäß Erlass sicherzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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