02.05.2024 - 5.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

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Wortprotokoll

Herr Rudel verweist auf die Vorlage und fragt, worum es sich bei den Rückzahlungsforderungen für nicht verbrauchte Fördergelder handelt.

 

Frau Pott antwortet, dass diese aus dem Aktionsprogramm Integration resultieren. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm, durch das die Verwaltung den Schulen Mittel im Nachgang zur Pandemie zur Verfügung stellen konnte. Aufgrund von sehr knappen Fristen sind die Schulen nicht in der Lage gewesen, alle Fördermittel auszuschöpfen.

 

Herr Rudel fragt, ob bis zum Rat entsprechende Zahlen nachgeliefert werden können.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt dies zu.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz GO NRW sowie die ebenfalls in Anlage 1 aufgeführten Rücknahmen von zwei Bereitstellungen.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 KomHVO NRW die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

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Die Beratung und Beschlussfassung wird einstimmig auf die Ratssitzung am 16.05.2024 verschoben.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=344971&selfaction=print