30.04.2024 - 1 Friedhofsentwicklungsplanung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des WBH-Verwaltungsrates
- Gremium:
- WBH-Verwaltungsrat
- Datum:
- Di., 30.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Gabriele Zmarowski
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Gebersmann weist auf ein Schreiben der „Initiative Friedhofsschließung Garenfeld“ hin, welches als Tischvorlage zur Kenntnisnahme ausgelegt wurde.
Herr Germer teilt mit, dass der WBH mittlerweile in die Bezirksvertretungen Nord, Hohenlimburg und Mitte gegangen ist, um dort die entsprechende Vorlage zu besprechen. Bürger und Bürgerinnen hatten die Möglichkeit dem WBH Fragen zu stellen. Die Bezirksvertretungen haben entsprechende Beschlüsse für den Rat beschlossen, welche als Tischvorlage ausgelegt wurden.
Weiterhin teilt Herr Germer mit, dass der WBH Kontakt zu den Kirchen aufgenommen hat, ob ggf. Interesse bestehe, die Friedhöfe Holthausen, Garenfeld oder Berchum zu übernehmen. Für die Friedhöfe Berchum und Holthausen besteht seitens der Evangelischen Kirche kein Interesse. Ansonsten hat es von Seiten der anderen Kirchen noch keine Rückmeldung gegeben.
In der anschließenden Diskussion begründen Herr Klepper, Herr Römer, Herr Rudel, Herr Arnusch, Herr Reinke, Herr Löher, Herr Eisermann und Herr Dr. Ramrath ihren Antrag auf eine 2. Lesung dahingehend, sich weiterhin mit dem Thema und den in den BV´s aufgetauchten Fragen zu beschäftigen.
Herr Schultz teilt mit, dass er sich der Emotionalität verkenne, da er der Meinung ist, sie wäre nicht ganz so hoch zu werten, wie sie im Augenblick ist. Er gehe von einer Reihe Missverständnisse aus wie z.B., wenn von einer Schließung der Friedhöfe gesprochen wird dies bedeute, dass die Friedhöfe aus der Bewirtschaftung genommen werden und dass 30 Jahre, nachdem die letzte Grabstätte dort eingerichtet wurde, keine Neueinrichtungen mehr vorgenommen werden. Im Prinzip bedeutet dies, dass die Friedhöfe erst einmal leicht verändert bestehen bleiben. Das zweite Missverständnis das Herr Schultz sieht ist, sobald BürgerInnen sich artikulieren Politiker meinen, sich an die Spitze setzen zu müssen. Dies ist nicht unbedingt die Aufgabe von Politikern die erwartet wird, sondern den BürgerInnen objektiver gegenüber zu treten und darzulegen, um was es hier geht. Herr Schultz geht davon aus, dass es auch noch eine 3. Lesung geben wird. Daher sollte hier und heute noch einmal über Sachargumente diskutiert werden.
Herr Bihs teilt mit, dass der WBH nunmehr ausreichend Stellung bezogen habe. Die Empfehlungen im Gutachten werden vom WBH schon seit Jahrzehnten so realisiert, wie z.B. das Zusammenziehen von Grabfeldern.
Das Kernproblem bestehe nunmehr darin, dass der WBH im Besitz von 60 ha Fläche ist, aber nur 10 ha davon benötigt. Es bedarf dringend einer Korrektur, die nicht Morgen stattfinden wird, sondern im Laufe des nächsten Jahrzehnts, unter Umständen sogar im Laufe des nächsten Jahrhunderts. Es gilt nun einmal, das Defizit von 2 Mio. Euro anzugehen. Der WBH wird eine Vorlage fertigen, in dem konkret auf die Vorschläge im Gutachten zur Kostenreduzierung eingegangen wird.
Herr Phillipp fragt nach, ob die im Beschluss genannte Eröffnung eines zusätzlichen Friedwaldes dann noch Thema sei, oder dies sich erst einmal erledigt habe.
Da der WBH zurzeit keine Gespräche mit dem Fürstenhaus führt verständigt sich der Verwaltungsrat darauf hin, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung keine Gespräche mit dem Fürstenhaus geführt werden und das ansonsten die hier im Verwaltungsrat beantragte 2. Lesung in Gänze durchgeführt wird.
Im Anschluss lässt der Verwaltungsratsvorsitzende über den von der Allgemeinheit gestellten Antrag auf 2. Lesung abstimmen.
Beschluss:
Der Verwaltungsrat beschließt - unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen - ,
- die Absicht der Schließung des Friedhofes Berchum mit Wirksamkeit zum 01.01.2025 und die später daraus folgende Schließung und Entwidmung und beauftragt den WBH mit der Umsetzung.
- die Absicht der Schließung des Friedhofes Garenfeld mit Wirksamkeit zum 01.01.2025 und die später daraus folgende Schließung und Entwidmung und beauftragt den WBH mit der Umsetzung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen.
- die Absicht der Schließung des Friedhofes Holthausen mit Wirksamkeit zum 01.01.2025 und die später daraus folgende Schließung und Entwidmung und beauftragt den WBH mit der Umsetzung.
- Der Verwaltungsrat beauftragt den WBH, für die Friedhöfe Altenhagen und Halden die Entwicklung der Beisetzungen, der Vergabe von Nutzungsrechten, der Andachtshallen- und Abschiedsraumnutzung sowie der Wirtschaftlichkeit bis einschließlich zum Jahr 2027 mit dem Ziel zu überprüfen, ob ein Weiterbetrieb oder die Schließung sinnvoll sind.
- Der Verwaltungsrat beauftragt den WBH, Gespräche mit dem Fürstlich zu Bentheim-Tecklenburgischen Forstamt über eine mögliche Beleihung für die Errichtung und den Betrieb eines Friedhofswaldes im Wald des Fürstentums zu Bentheim-Tecklenburg in Hohenlimburg zu führen. Das Ergebnis wird in einer gesonderten Vorlage beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
98,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
4,8 MB
|
