25.04.2024 - 8.1 Ladeverkehre Schlackenmühle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Romberg drückt sein Befremden darüber aus, dass die Vorlage erst zum Sitzungstag vorgelegen habe. Mit der Einschätzung der Verwaltung und des Rechtsamtes sei er nicht einverstanden. Eine solche Stellungnahme könne nicht im Interesse des Gremiums und der Bürgerschaft sein. Er merkt an, dass der gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Haspe vom 25.01.2024 noch immer nicht beantwortet sei.
Herr Thieser stimmt Herrn Romberg zu und schlägt vor, die Vorlage in 1. Lesung zu beraten und von den einzelnen Fraktionen juristisch überprüfen zu lassen.
Herr Romberg fügt hinzu, dass anders als in der Vorlage genannt, der Betreiber des Gewerbes nicht der Eigentümer sei. Seiner Meinung nach könne es nicht sein, dass eine Privatperson Rechte in Anspruch nehme, die ihm nicht zustehen würden.
Herr Gronwald merkt an, dass auch die Seitenstraße „Schlackenmühle“ teilweise zugeparkt sei und die Verwaltung nichts unternehme. Eine Nichtahndung habe auch etwas mit der europaweit festgelegten Bagatellgrenze zu tun. Er habe im Mai einen Gesprächstermin mit Herrn Dr. Erpenbach und werde u.a. dieses Thema erneut ansprechen.
Frau Schweda weist darauf hin, dass die Baugenehmigung nach Aussage des Rechtsamtes nicht zurückgenommen werden könne. Der Gewerbetreibende könne nicht für die Parkverstöße der Lieferanten verantwortlich gemacht werden, wenn auf dem Grundstück die Möglichkeit zur Be- und Entladung vorhanden sei.
Herr Wisotzki erklärt, dass geprüft werden müsse, ordnungsrechtlich eine Lösung zu finden, wenn baurechtlich keine Lösung gefunden werden könne.
Frau Bremser macht deutlich, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 25.01.2024 die Rücknahme der Betriebsgenehmigung und nicht der Baugenehmigung beschlossen worden sei. Sie bittet um Beantwortung des Beschlusses.
Frau Schweda merkt an, dass in der Sitzung am 07.03.2024 angesprochen wurde, die Baugenehmigung zurückzunehmen.
Herr Thieser erklärt, dass der Beschluss und nicht die Niederschrift das Entscheidende sei. Er bittet erneut darum, dass die Fachverwaltung den Beschluss aus der Sitzung vom 25.01.2024 prüfe und umsetze.
