25.04.2024 - 5.1 Vorschlag zur Tagesordnung der Bündnis 90/ Die ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführung:

 

Die Tagesordnungspunkte I.5.2 – Vorlage 0402/2024 wird unter dem Tagesordnungspunkt I.5.1– Vorlage 0389/2024 beraten. Eine Protokollierung erfolgt unter I.5.1

 

Frau Freund bittet vorab die Verwaltung um einen Bericht zur Umsetzung.

 

Herr Echterling zeigt sich erstaunt über die teils heftigen Reaktionen der Anwohnenden. Zum jetzigen Zeitpunkt ginge allerdings die Anzahl der Beschwerden zurück. Er führt aus, dass vier Wochen vor der Umstellung durch Flyer über die Ausweitung informiert wurde. Leider gab es bei der Online-Beantragung für Anwohnerparkausweise einige Schwierigkeiten. Irritationen gab es ebenfalls bezüglich der Beschilderung sowie aufgrund der Tatsache, dass das Josefs-Hospital seinen Mitarbeitern in Eigenregie selbst erstellte Parkausweise zur Verfügung gestellt hat.

 

Bezüglich der Nachfrage, wie und ob das Parken in der Zone kontrolliert wird, erklärt Herr Echterling, dass in den ersten 14 Tagen keine Kontrollen erfolgt sind. Nunmehr finden Kontrollen statt, und es zeichnet sich ab, dass den Anwohnenden vermehrt Parkraum zur Verfügung steht. 

 

Herr Meier fragt nach, ob die Anzahl der Parkausweise beschränkt ist, und bittet um weitere Ausführungen dazu, wie im Einzelnen die Anwohnenden informiert wurden. Weiter fragt er nach, wie es sich mit den Parkausweisen der Krankenhaus-Mitarbeiter verhält, und was mit im Anwohnerbereich abgestellten, abgemeldeten Fahrzeugen geschieht. Zuletzt interessiert ihn noch, wie mit den Kraftfahrzeugen von Gewerbetreibenden verfahren wird.

 

Herr Echterling erklärt, dass die Anzahl der Parkausweise nicht begrenzt ist. Bislang wurden 550 Ausweise ausgegeben. Die Erstellung der Parkausweise durch das Krankenhaus erfolgte unrechtmäßig. Somit entfalten diese keine Berechtigung zum Parken. Die abgemeldeten und unrechtmäßig abgestellten Fahrzeuge werden notiert und nach Fristablauf abgeschleppt. Der gewerbliche Verkehr ist berechtigt einen Handwerkerparkausweis zu beantragen. 

 

Herr Meier hat Informationen dazu, dass das Krankenhaus bemüht ist weiteren Parkraum zu schaffen.

 

Frau Freund sieht als Anwohnerin noch Handlungsbedarf. Trotz der vom Ordnungsamt durchgeführten Kontrollen zeigten sich während eines Rundgangs von Frau Freund durch die Funkestraße/Finkestraße/Wittekindstraße/Alsenstraße bei 106 abgestellten Fahrzeugen folgendes: Ein Drittel mit Bewohnerparkausweis, einige wenige mit korrekt eingestellter Parkscheibe, und ungefähr 60 Prozent, ohne das ein oder andere. Auch Sie empfindet die Beschilderung als unzureichend. Unmut herrscht unter den Anwohnenden darüber, dass trotz gebührenpflichtigem Anwohnerparkausweis in den Abendstunden oder am Wochenende kein Parkraum zur Verfügung steht. Sie fragt an, wie häufig zukünftig das Ordnungsamt kontrollieren wird, und ob es Beschilderungsalternativen gibt. Hat das Ordnungsamt die Möglichkeit sonstiger Maßnahmen?

 

Herr Echterling hält die bisher erreichte Quote für durchaus akzeptabel. Täglich wird mit zwei Teams kontrolliert, sodass sich die Quote noch verbessern wird. Die Beschilderung erfolgte so, wie besprochen und angeordnet. Auch wenn es sich um eine Zonen-Beschilderung handelt, sind einzelne Nachbesserungen durchaus denkbar. Bezüglich der Information zur Erweiterung der Anwohnerparkzone führt er aus, dass sowohl durch Flyer, als auch durch die Presse informiert wurde. Auch die Verbreitung über soziale Medien wäre zukünftig denkbar.

 

Frau Adamczak möchte wissen, ob die Kreishausstraße ebenfalls zur Anwohnerparkzone F zählt. Herr Echterling verneint dies.

 

Des Weiteren geht es Frau Adamczak um die Anwohner der Eduard-Müller-Straße 18 - 20, die keinerlei Möglichkeiten haben, auf der Straße oder dem Gehweg zu parken. Diese nutzten die Kreishausstraße zum Parken und wurden verwarnt. Könnten diese Anwohnenden ebenfalls einen Bewohnerparkausweis beantragen? Auch diese Frage verneint Herr Echterling, sichert aber eine Überprüfung zu.

 

Herr Meier fragt nach, ob die Funkestraße 38 – 40 ebenfalls zur Anwohnerzone zählt.

Frau Graf tauscht sich mit Herrn Echterling über die Möglichkeiten für Fahrzeuge von Gewerbetreibenden aus.

 

 

 

 

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siehe Anlage

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage