03.05.2006 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 19/79 (364), 1. und 2. Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
zu b) Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Bebauungsplan Nr. 19/79 (364) 1. und 2. Änderung, Südfeld,
Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden Bereich Süd mit den in der Vorlage
beschriebenen Änderungen einschl. der Begründung vom 16.01.2006 gemäß § 2 und §
10 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004
(BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244
Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 16.01.2006 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flächen östlich
der Lennestraße vom Kreuzungsbereich Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden
bis zur Hausnummer 66.
Er liegt in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 379
bis 402, 405 bis 408, 628, 629, 630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw. 1152, 1153
und 1154 teilw. und 474, 484, 490 und 491.
Der Geltungsbereich ist im Plan
eindeutig dargestellt.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Juni 2006 wird das
Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
