03.05.2006 - 7.4 V. Änderung der Gebietsordnung

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Leisten fragt, welche Flächen eigentlich von dieser Gebietsordnung betroffen seien. Seinerzeit sei angeregt worden, auf der Lennewiese offenes Feuer und Grillen nicht zu verbieten. Er wolle nun gern wissen, ob die Lennewiesen auf Höhe Lennepark bis Westfalenstahl auch betroffen seien.

 

Herr Echterling antwortet, die Lennewiesen seien Landschaftsschutzgebiet und insofern von der Gebietsordnung ausgeschlossen.

 

Herr Palsherm meint, beim Grillen auf den Lennewiesen werde viel Müll und Unrat zurückgelassen, was hinterher einen erheblichen Arbeitsaufwand bei der Beseitigung verursache, was die Allgemeinheit über die Müllgebühren bezahlen müsse. Er frage sich, ob es Bestimmungen gebe, die das Grillen im Freien, auch im eigenen Garten, regelten.

 

Herr Echterling erwidert, das Grillen des Nachbarn finde auf Privatbesitz statt und sei daher nicht von der Gebietsordnung betroffen. Jeder sei für sein Eigentum selbst verantwortlich.

 

Herr Eisermann erinnert daran, dass bei der Planung des Lenneparks ausdrücklich gesagt worden sei, das Grillen auf der Lennewiese freizugeben. Dies solle auch weiterhin Bestand haben.

 

Herr Dr. Schmidt sieht darin zwar durchaus einen Sinn, allerdings handele es sich trotzdem um Landschaftsschutzgebiet. Man müsse sich dann mit einem Antrag an den Rat wenden, den Landschaftsschutz in diesem Punkt aufzuheben.

 

Herr Eisermann erwidert, im Rahmen der Kanumeisterschaften werde an der Lenne sogar gezeltet.

 

Herr Dr. Schmidt fragt scherzhaft, ob dies jetzt eine Aufforderung sei, dies zu verbieten.

Er ergänzt, es werde viel getan, um Hagen als Stadt des Sportes zu präsentieren. In dem Bereich Natur und Sport, Landschaftsschutz und Gewässerkante werde in Teilbereichen ein Auge zugedrückt. Wolle man allerdings im Landschaftsschutzgebiet offizielle Grillflächen einrichten, müsse man den formellen Weg gehen.

 

Herr Palsherm sagt, er wolle dort nicht das Grillen verbieten. Er gehe davon aus, die Vorlage sei entstanden, weil es die ganze Lenne entlang überhand genommen habe.

Hagenbad habe beschlossen, an der Lenne Liegeflächen einzurichten.

 

Herr Eschenbach meint, man habe beschlossen, den Lennepark aufzuwerten, auf Kosten der Bezirksvertretung seien  Mülleimer aufgestellt worden. Wenn nun beschlossen würde, das Grillen dort zu verbieten, dann hätten die Beamten der Ordnungsbehörde das Recht, dort Ordnungsstrafen zu kassieren.

 

Herr Hulvershorn wirft ein, dies habe mit der Vorlage gar nichts zu tun.

 

Herr Leisten möchte daran erinnern, dass in Kürze die Fußball-Weltmeisterschaft stattfinde. Die umliegenden Gemeinden seien nicht in der Lage, die notwendigen Übernachtungsmöglichkeiten anzubieten, d.h. man werde an jeder Ecke Zeltlager und Grilllager bekommen. Er glaube daher nicht dass es Sinn mache, kurz vor Ausrichtung eines solchen Ereignisses eine neue Gebietsordnung zu beschließen. Es solle noch einmal darüber nachgedacht und auf die nächste Sitzung verschoben werden.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert noch einmal, dass das, was hier beschlossen werden solle, auf die beschriebenen Flächen beschränkt sei. Alle Flächen, die unter einem Sonderrecht stünden wie z.B. Landschaftsschutz, seien nicht betroffen, damit auch die Lennewiesen in Hohenlimburg nicht.

Zudem merkt er an, in vielen Gemeinden würden die Vorbereitungen bezüglich der Planungen für Übernachtungen anlässlich der Weltmeisterschaft zurückgefahren, da der Andrang und die Anmeldungen hinter den bisherigen Erwartungen zurückblieben. Er sei daher froh, dass Hagen davon Abstand genommen habe, große Plätze für Wohnmobile etc. auszuweisen. Dortmung habe in der Westfalenhalle 100.000 Übernachtungen ermöglicht, bislang seien nur 7.000 angemeldet. Castrop-Rauxel habe einen riesigen Campingplatz gestrichen. Dass die Lenneufer von großen Mengen an ausländischen Campern überlaufen würden, wage er zu bezweifeln.

 

Herr Leisten bekräftigt auf Nachfrage, dass er dennoch den heutigen Termin als erste Lesung verstanden wissen wolle.

 

Herr Echterling sagt, der zeitliche Aspekt sei nicht entscheidend. Seines Wissens nach gebe es öffentliche, ausgewiesene Grillflächen im Stadtgebiet. Er wolle noch einmal kurz auf die angesprochenen Überprüfung eingehen. Es sei ja nun leider so, dass man sehr oft eben nicht die Leute antreffe, die sich in angemessener Lautstärke unterhielten und anschließend ihren Müll einsammelten, sondern sehr oft werde die öffentliche Sicherheit und Ordnung belastet. Das dürfe man dabei nicht vergessen.

 

Herr Eisermann fasst noch einmal zusammen, es gehe nur um die Fläche zwischen Stennertbrücke und Kettenbrücke auf der Seite des Lennebades. Was die anderen Flächen angehe, teile er die Meinung von Herrn Palsherm. Es stelle sich ihm die Frage, ob dies nun eine Sondergrillfläche sei oder nicht. Zudem kritisiere er das Austauschen von DM in Euro, wie in der Vorlage dargestellt sei.

 

Herr Hulvershorn schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu schieben.

 

Herr Dr. Schmidt fragt nach, ob denn nun erwartet werde, dass bezüglich dieser Fläche, die ja mit der Vorlage gar nichts zu tun habe, für die nächste Sitzung ein extra Vorschlag gemacht werde. Sonst säße man in der nächsten Sitzung genauso da und käme nicht weiter. 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die V. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung –GebietsO-) vom 24. Oktober 1985, wie sie als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Die Vorlage wird zum 10.07.2006 realisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

x

 1. Lesung

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: