27.04.2006 - 6.19 Luftreinhaltplan Hagen Innenstadt- 1. Fortschre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel kritisiert deutlich den Inhalt des Gutachtens und die dadurch entstandenen Kosten.

 

Herr Dr. Bleicher erklärt, dass er als Jurist mit Schwerpunkt Umweltrecht die Richtung, in die das Gutachten gehen musste, erkennen konnte. Er weist darauf hin, dass es um den Gesundheitsschutz aller Hagener geht und daher auch die Untersuchung der Umleitungsstrecke zwingend erforderlich ist.

 

Herr Riechel erinnert daran, dass für den Graf-von-Galen-Ring der Nachweis erbracht ist, dass der Grenzwert überschritten ist. Er ist der Ansicht, dass diesem Punkt in der Diskussion und auch bezogen auf einen aktiven Umgang mit der Situation nicht genug Beachtung zuteil wird.

 

Herr Asbeck stimmt Herrn Dr. Bleicher zu, dass das vorliegende Gutachten der Vernunft entspricht. In der Rückschau betrachtet wurde bei der früheren Beschlussfassung über den Luftreinhalteplan die Feinstaubproblematik nicht im Detail erkannt, ansonsten wäre ein anderer Beschluss gefasst worden. Herr Asbeck kritisiert deutlich den Aktionsplan und weist darauf hin, dass seiner Ansicht nach der Messcontainer am Graf-von-Galen-Ring falsch steht. Er hält es für erforderlich, dass eine durchschnittliche Bewertung für Hagen erzielt wird.

 

Herr Sondermeyer gibt zu bedenken, dass eine sinnvolle Abwägung zwischen der Wirtschaftlichkeit und der Gesundheit der Menschen getroffen werden muss.

 

Herr Riechel kritisiert erneut, dass aus seiner Sicht hier die falsche Umweltpolitik betrieben wird.

 

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Beschluss:

 

1.      Der Rat nimmt das Rechtsgutachten zum Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt zur Kenntnis.

 

2.      Im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens und die angeregten Maßnahmen sollen mit dem Umweltministerium NW und der Bezirksregierung Arnsberg Gespräche geführt werden mit dem Ziel, eine temporäre Sperrung des Graf-von-Galen-Rings nur in dem Rahmen vorzunehmen, wie diese der Ermittlung von Immissionsgrenzwertüberschreitungen aufgrund von Verkehrsverlagerungen auf der Umleitungsleitungsstrecke dienen.

 

3.      In den Gesprächen soll auch das Ziel erreicht werden, die Messstation am Graf-von-Galen-Ring so zu verlegen, dass die ermittelten Werte für die Feinstaubkonzentrationen an der Baufluchtlinie repräsentativ sind und die  Anforderungen der Anlage 2 der 22. BImSchV eingehalten werden. Diese sieht vor, dass der Messeinlass nicht in nächster Nähe von Quellen platziert werden darf, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.

 

4.      Es soll eine weitere Messstation für 1 Jahr auf dem Bergischen Ring zur Ermittlung von Partikeln (PM10) und Stickstoffdioxid, ggf. mit finanzieller Hilfe des Landes, errichtet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 0

 

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