27.04.2006 - 6.19 Luftreinhaltplan Hagen Innenstadt- 1. Fortschre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.19
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Riechel kritisiert deutlich den Inhalt des Gutachtens und die dadurch
entstandenen Kosten.
Herr Dr. Bleicher erklärt, dass er als Jurist mit Schwerpunkt
Umweltrecht die Richtung, in die das Gutachten gehen musste, erkennen konnte.
Er weist darauf hin, dass es um den Gesundheitsschutz aller Hagener geht und
daher auch die Untersuchung der Umleitungsstrecke zwingend erforderlich ist.
Herr Riechel erinnert daran, dass für den Graf-von-Galen-Ring der Nachweis erbracht
ist, dass der Grenzwert überschritten ist. Er ist der Ansicht, dass diesem
Punkt in der Diskussion und auch bezogen auf einen aktiven Umgang mit der
Situation nicht genug Beachtung zuteil wird.
Herr Asbeck stimmt Herrn Dr. Bleicher zu, dass das vorliegende Gutachten der
Vernunft entspricht. In der Rückschau betrachtet wurde bei der früheren
Beschlussfassung über den Luftreinhalteplan die Feinstaubproblematik nicht im
Detail erkannt, ansonsten wäre ein anderer Beschluss gefasst worden. Herr
Asbeck kritisiert deutlich den Aktionsplan und weist darauf hin, dass seiner
Ansicht nach der Messcontainer am Graf-von-Galen-Ring falsch steht. Er hält es
für erforderlich, dass eine durchschnittliche Bewertung für Hagen erzielt wird.
Herr Sondermeyer gibt zu bedenken, dass eine sinnvolle Abwägung
zwischen der Wirtschaftlichkeit und der Gesundheit der Menschen getroffen werden
muss.
Herr Riechel kritisiert erneut, dass aus seiner Sicht hier die falsche Umweltpolitik
betrieben wird.
Beschluss:
1.
Der Rat
nimmt das Rechtsgutachten zum Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt zur Kenntnis.
2.
Im Hinblick
auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens und die angeregten Maßnahmen sollen mit
dem Umweltministerium NW und der Bezirksregierung Arnsberg Gespräche geführt
werden mit dem Ziel, eine temporäre Sperrung des Graf-von-Galen-Rings nur in
dem Rahmen vorzunehmen, wie diese der Ermittlung von
Immissionsgrenzwertüberschreitungen aufgrund von Verkehrsverlagerungen auf der
Umleitungsleitungsstrecke dienen.
3.
In den
Gesprächen soll auch das Ziel erreicht werden, die Messstation am
Graf-von-Galen-Ring so zu verlegen, dass die ermittelten Werte für die
Feinstaubkonzentrationen an der Baufluchtlinie repräsentativ sind und die Anforderungen der Anlage 2 der 22. BImSchV
eingehalten werden. Diese sieht vor, dass der Messeinlass nicht in nächster
Nähe von Quellen platziert werden darf, um die unmittelbare Einleitung von
Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.
4.
Es soll eine
weitere Messstation für 1 Jahr auf dem Bergischen Ring zur Ermittlung von
Partikeln (PM10) und Stickstoffdioxid, ggf. mit finanzieller Hilfe des Landes,
errichtet werden.
