07.05.2024 - 6.2 Einführung eines hybriden E-Tretroller-Verleihs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kahrauhrt aus, dass Mikromobilität unabhängig vom Fahrzeugtyp ein wichtiger Bestandteil der Verkehrswende darstelle. Die Beurteilungsdauer von 12 Monaten sei zu lang gewählt, man wünsche sich eine Evaluation bereits nach sechs Monaten. So könne man frühzeitig bei Fehlentwicklungen gegensteuern.

Herr König berichtet davon, dass andere Kommunen solche in Rede stehenden Systeme ausgeschlossen hätten. Man müsse die Auswirkungen des ausstehenden Urteils hinsichtlich der Situation in Gelsenkirchen benennen und für die Entscheidungsfindung in Hagen nutzen.

Herr Köhler merkt an, man werde frühzeitig gegensteuern, sobald Fehlentwicklungen zu verzeichnen seien. Man sei in engem Austausch mit dem Anbieter wie es bereits bei den Vorgängern gelebt worden sei. Konkrete flächendeckende Probleme, wie sie in der Öffentlichkeit gezeichnet worden seien, habe es in der Vergangenheit nicht gegeben. Dies hätten die Gespräche mit den Ordnungsbehörden und der Umweltverwaltung aufgezeigt. Zudem habe man das Bestreben, ein stadtweit akzeptiertes Modell umzusetzen.

Bezüglich der Situation in Gelsenkirchen erklärt er, der Anbieter weigere sich, die Nutzerdaten herauszugeben. Der resultierende Konflikt sei nicht nachvollziehbar, da vergleichbare Anbieter von Mietobjekten dazu nicht verpflichtet seien. Fehlverhalten werde in Hagen konsequent von den Ordnungsbehörden verfolgt, andere Probleme werde man in Zusammenarbeit mit dem Anbieter lösen können.

Herr Schmidt berichtet von seinen Beobachtungen in anderen Städten, nach denen bei stationsungebundenen Systemen einige Roller regelwidrig abgestellt würden. Der Wunsch des UKM sei es zuletzt gewesen, ein stationsgebundenes System zu etablieren.

Herr Scholzchte wissen, ob der potenzielle Anbieter einen Schutz vor gehackten Rollern vorsehe, um wirtschaftlicher als sein Vorgänger zu arbeiten.

Herr Köhler weist darauf hin, dass vielmehr Abrechnungsprobleme beim vorherigen Anbieter zur Unwirtschaftlichkeit geführt hätten. Man müsse die Verantwortung über die Vergütung und deren Eintreibung in die Hände des Betreibers legen. Bezugnehmend auf die Ausführungen Herrn Schmidts führt er an, man setze auf ein hybrides System, um an hochfrequentierten Bereichen ein geordnetes Abstellen sicherzustellen.

Herr Könighrt aus, die Problematik in Gelsenkirchen resultiere daraus, dass im Gegensatz zu Mietwagen beim Anbieter keine Legitimation stattfinde. Man müsse die Problematik für Hagen klären und gegebenenfalls in die Verträge aufnehmen.

Herr hler entgegnet, man werde den politischen Beschlüssen folgen und in den Vereinbarungen mit dem Anbieter implementieren. Die Sinnhaftigkeit einer Nutzerdatenweitergabe sehe er zweifelhaft.

Herr König skizziert ergänzend zur Stadt Gelsenkirchen, dass ein Unfall mit Todesfolge in Zusammenhang mit einem falsch abgestellten Roller der Anlass zur Nutzerabfrage gewesen sei.

Herr Hentschel fragt nach, ob der Anbieter oder die den Roller abstellende Person haftbar sei. Man könne zudem nicht feststellen, ob regelkonform abgestellte Roller im Nachhinein versetzt würden.

Herr Köhler stellt fest, dass dies gegen die Sinnhaftigkeit der Nutzerdatenweitergabe spreche. Die Haftbarkeit hänge von diversen Faktoren ab.

Herr Kahrau verweist auf den Verleih von Fahrrädern, bei dem ebenfalls keine Identifikation notwendig sei. Zudem stelle die Vorlage eines Ausweisdokuments eine zu große Hürde für die Nutzer dar, welche das Projekt zunichtemache. Die offenen Fragen des gerichtlichen Verfahrens in Gelsenkirchen müssten dennoch hinsichtlich der Auswirkungen auf Hagen geklärt werden.

Herr Ludwig fasst zusammen, dass die offenen Fragen bis zur kommenden Ratssitzung geklärt werden müssten. Er lässt über den hinsichtlich der Evaluationsdauer des Projekts geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Anbietern ein hybrides Verleihsystem für Mikromobilitätsangebote in Hagen einzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung/ Sondernutzungsvereinbarung mit interessierten Anbietern abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das in Hagen eingeführte hybride E-„Tretroller-Verleihsystem“ nach 6 Monaten zu beurteilen, dem Rat darüber zu berichten und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

1

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

1

 

FDP

 

1

 

Die Linke

 

 

1

HAK

1

 

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

 

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