07.05.2024 - 6.4 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 07.05.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Selter trägt eine Zusammenfassung der Diskussionen im Naturschutzbeirat vor.
Herr Sporbeck äußert seine Zustimmungen zu den Ausführungen und unterstreicht seine ablehnende Haltung gegenüber dem in der Vorlage skizzierten Vorhaben.
Herr Schmidt merkt an, man müsse das gesetzte Ziel, keine weiteren Flächen unbegründet zu verbrauchen, ernst nehmen. Man lehne das Vorhaben deshalb ab.
Herr Klepper führt aus, man habe sehr hohe ökologische Ansprüche für die Bauleitplanung gesetzt. Das in Rede stehende Vorhabensehe daher hohe Maßstäbe für die Eigentümer und die Bebauung vor. Vor dem Hintergrund des großen Bedarfs an Wohnraum unterstütze man das Vorhaben.
Herr Kahrau betont, es herrsche nach wie vor der Klimanotstand. Man solle keine weiteren Flächen versiegeln, vielmehr müsse man vermehrt entsiegeln. Die Umweltstandards in der Bauleitplanung seien mittlerweile durch den Gesetzgeber überholt worden.
Frau Selter berichtet von ihren Beobachtungen im Wohngebiet Auf der Gehre. Dem Naturschutzbeirat seien seinerzeit hohe ökologische Standards zugesichert worden, welche aus ihrer Sicht fehlten. Ein ähnliches Vorgehen im Kuhlen Hardt sei ein zu starker Eingriff in die Natur.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 Kuhlerkamp und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 09.04.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 09.04.2024 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 liegt im Stadtbezirk Mitte im Ortsteil Kuhlerkamp. Das Plangebiet wird im Norden/Nordosten durch Wohnbebauung an der Dorotheenstraße und Rudolfstraße und im Osten durch die Straße Kuhlen Hardt begrenzt. Im Süden/Südwesten grenzen eine Hecke, eine Streuobstwiese und die Obere Spiekerstraße an. Westlich des Plangebiets liegt eine Kleingartenanlage. Nordwestlich wird das Umfeld des Plangebietes von Grünland dominiert.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Teiländerungsentwurf zu entnehmen. Der Entwurf im Maßstab 1:3000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Die Veröffentlichung des Teiländerungsentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
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