20.03.2024 - 6.7 Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 20.03.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Voigt möchte wissen, ob man die Begrenzung der Eppenhauser Str. auf Tempo 30 nach oben bis zur Tankstelle ausweiten könne.
Frau Funke führt aus, dass in der Vorlage das Maximum an Beschilderung mit Tempolimit 30 ausgeführt sei. Die Lärmmessungen seien entlang der gesamten Strecke durchgeführt worden, im oberen Bereich sei die Belastung allerdings nicht hoch genug gewesen. Man habe durch die Nutzung einer Möglichkeit innerhalb der Verordnung bereits Lücken geschlossen und eine durchgängige Zone mit Tempolimit 30 geschaffen.
Herr König bedauere, dass ein Gesetzesvorhaben, welches den Kommunen eine einfachere Durchsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ermögliche, im Bundesrat gescheitert sei. Die Thematik sei auch Teil der Beratungen in der BV-Mitte. Anschließend trägt er einen die Vorlage betreffenden Änderungsvorschlag vor, nach welchem der letzte Satz zu streichen sei. Er merkt an, dass die nun geplante Ausweisung des Bereichs am Kindergarten mit Tempo 30 zu spät geschehe, da die Einrichtung bereits im Betrieb sei. Die Verwaltung hätte dies frühzeitiger einplanen müssen.
Herr Sporbeck regt an, im Beschlusstext das Wort „Buschey“ durch „Remberg“ zu ersetzen. Zudem schlägt er vor, den zu streichenden Satz zu ersetzen. Eine sofortige Umsetzung sei notwendig und zu formulieren.
Herr Kahrau möchte wissen, ob es hinsichtlich des auf der Straße verlaufenden Radwegs keine Möglichkeit gebe, die Zone mit Tempo 30 nach oben zu erweitern. Man werde mit erhöhter Geschwindigkeit durch Autofahrer überholt und es bedürfe daher kreativer Lösungen.
Frau Funke führt aus, man habe den Bereich im Arbeitsprogramm der Radwegeführung eingestellt. Straßen NRW werde den Abschnitt in Richtung Hünenpforte als Zwei-Richtungs-Radweg umbauen. Dies verzögere sich allerdings derzeit stark. Eine abschließende Antwort könne sie erst nach Rücksprache geben.
Herr Dr. Bücker trägt den aus den Beratungen resultierenden, geänderten Beschlussvorschlag vor und lässt über ihn abstimmen.
Der Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Lärmberechnungen am Remberg wird zur Kenntnis genommen.
Die Anordnung eines durchgängigen Tempo-30-Abschnitts von der Einmündung Rembergstraße / Küferstraße bis zur Einmündung Eppenhauser Straße / Emster Straße wird empfohlen. Die Umsetzung erfolgt unverzüglich.
Anlagen zur Vorlage
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1
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7,8 MB
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367 kB
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