29.04.2004 - 21 Öffentliche Straßenbeleuchtung

Beschluss:
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Beschluss:

 

1.        Die öffentliche Straßenbeleuchtung wird ab 01.01.2005 nach Maßgabe des Veräußerungsmodelles betrieben.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung dieses Modelles notwendigen vergabe- und gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen beschlussreif vorzubereiten.

 

3.        Bei der Umsetzung ist die Einsparungsvorgabe aus dem Konsolidierungskonzept in Höhe von 150.000 Euro einzuhalten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

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