07.03.2024 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Qu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 07.03.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marc Höhner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schweda erläutert die Vorlage.
Frau Bremser bezieht sich auf den im Vertrag auf Seite 10 genannten Rad- und Fußweg. Es werde mehr als eine einfache Treppe benötigt. Auch Rollstuhlfahrer, Fahrräder oder Kinderwagen müssten von dem Neubaugebiet auf den Rad- und Fußweg gelangen.
Frau Schweda antwortet, dass der Bebauungsplan so etwas nicht vorsehe. Die geplante Trasse sei noch nicht endgültig ausgearbeitet. Diese Vorlage diene hauptsächlich der Offenlage bei der Hinweise gegeben werden können, die beim Satzungsbeschluss berücksichtigt werden.
Frau Bremser bittet darum, bei zukünftigen Vorlagen den Wortlaut „Treppenanlagen“ durch „barrierefreie Zugänge“ zu ersetzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch – Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 14.02.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 14.02.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch – Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Haspe, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 611, 894 (teilw.), 959 und 960. Nördlich entlang des Plangebietes verläuft die Straße Am Quambusch.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
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490,1 kB
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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