05.03.2024 - 5.1 Beschaffung von externem Support für TK-Dienstl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 05.03.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Ralf Steffens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Borchert weist auf die hohen Kosten der geplanten Maßnahmen hin und stellt fest, dass die Dienstleistung dauerhaft benötigt wird. Aus diesem Grund fragt Herr Borchert, ob es nicht wirtschaftlicher wäre, die Aufgabenerledigung der benötigten TK-Dienstleistungen in Form einer unbefristeten Stelle bei der Stadt Hagen umzusetzen. Zudem ist Herr Borchert wegen dem vertragslosen Zeitraum vom 01.05.2024 bis zum 01.07.2024 irritiert und möchte wissen, wie dieser Zeitraum überbrückt wird. Herr M. Böhm informiert darüber, dass es im Rahmen der Neuorganisation der betroffenen Abteilung bereits die Zielsetzung gibt, mindestens eine unbefristete Stelle in dem Bereich zu schaffen. Es werden dennoch weiterhin bei Spitzenbelastungen externe Dienstleistungen benötigt, welche zur Vermeidung unnötiger Kosten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Zum vertragslosen Zeitraum erklärt Herr M. Böhm, dass dieser aufgrund der bestehenden Ausschreibungsfristen zustanden gekommen ist. Der Fachbereich für Informationstechnologie und zentrale Dienste kann mit dem vorhandenen Personal diesen Zeitraum überbrücken. Herr Voigt merkt an, dass Ausschreibungfristen vorab bekannt sein müssten und dies nicht die Erklärung für den vertragslosen Zeitraum sein kann. Herr M. Böhm verweist auf die derze-eitige Haushaltssituation, wodurch sich die Beschaffungsmaßnahme insgesamt verzögert hat. Herr Borchert bittet um kurze Darstellung des Umfangs der Tätigkeiten sowie einer möglichen Einordnung im TvöD. Herr Fritzsche fragt, ob die Stelle im Stellenplan vorgesehen ist. Herr M. Böhm erklärt, dass die Stellen im aktuellen Stellenplan nicht vorgesehen sind und schätzt die Stellen im Bereich der Entgeltgruppen 9a-9b.
