27.04.2006 - 6.15 Änderungen des SGB II Und SGB XII - Übernahme v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz weist darauf hin, dass in der politischen Beratung die Frage aufgeworfen wurde, ob bei der rückläufigen Zahl der Personen in Notunterkünften entsprechend des Rückganges die Unterkünfte abgemietet worden sind.

 

Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass derzeit die Objekte Preußerstraße 11 und 11 a zum Jahresende abgemietet werden. Die Frage von Herrn Weber nach der Dauer der Leerstände kann Herr Dr. Schmidt nicht direkt beantworten. Daher bittet Herr Weber für eine der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzungen um eine Liste, wieviele Objekte aktuell noch angemietet sind und wieviele davon leer stehen. Darüber hinaus möchte er wissen, wie hoch die Mietkosten für diese Objekte sind und wann jeweils die Möglichkeit besteht, diese Mietverträge beenden zu können.

 

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Beschluss:

 

1.      Die Aufgabe der Übernahme von Mietrückständen soll weiterhin für alle Personenkreise durch die Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in Notfällen erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des Vertrages über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 44b SGB II  zwischen Stadt und Agentur für Arbeit anzustreben.

 

2.      Erwerbstätige und der ALG I - Empfänger sollen auch weiterhin nicht von der Übernahme von Mietrückständen sowie von Leistungen zur Behebung von vergleichbaren Notlagen ausgeschlossen sein, soweit dies gerechtfertigt und notwendig ist. Die Verwaltung wird daher ermächtigt, entsprechende Leistungen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit als freiwillige soziale Leistung für diesen Personenkreis auch weiterhin im Bedarfsfall zu gewähren.  Dazu wird ein Haushaltsansatz in Höhe von 57.000 € anteilig im Haushalt 2006 und in den Folgejahren in entsprechender Höhe eingestellt.  Der Haushaltsansatz der HHSt. 4100 735 00004 (Übernahme von Mietrückständen gemäß § 34 SBG XII) ist in gleicher Höhe zu kürzen.

 

3.      Die Maßnahme zu 2. wird zunächst bis zum 31.05.2007 befristet. Die Verwaltung wird beauftragt, im April 2007 einen Bericht über die Entwicklung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0