29.04.2004 - 33 Bebauungsplan 12/80 (378) - Muhler Kopf - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 1 Abs. 6 BauGB über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung gemäß § 4 BauGB vorgebracht wurden.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches.

 

 

Neuer Geltungsbereich:

                                                                           

Der Verlauf der Plangebietsgrenze wird im Uhrzeigersinn wie folgt beschrieben:

                                                                           

Die Grenze verläuft ab dem Bahnübergang (südlich des Bahnhofes) zwischen der Heedfelder Straße und der Sterbecke bis zur Einmündung der Oelmühler Straße. Die Oehlmühler Straße gehört bis zum Haus Nr. 7 zum Plangebiet. Dort quert die Grenze die Oehlmühler Straße und verläuft nach Westen, 3 m parallel vor dem bestehenden Wohnhaus Oelmühlerstraße 10 vorbei bis an die westliche Grundstücksgrenze. Von dort geht die Grenze nach Süden entlang der rückwärtigen Gärten der Häuser Oehlmühlerstraße 10 bis 42 bis über den Wilfesche Bach hinter Haus Nr. 42. Dort verläuft die Grenze ein Stück entlang der Oelmühlerstraße bis zu einer Brücke wo sie den Wilfesche Bach erneut quert. Hier steigt die Grenze den Hang hinauf bis zum Waldrand. Der Waldrand bildet die Südgrenze des Plangebietes. Ab dem Wirtschaftsweg, der zum Wald führt, verläuft die Grenze in einer geraden Linie über die Wiese den Hang hinab zur Gleistrasse der Volmetalbahn (Dortmund - Lüdenscheid) im Westen. Im Nordwesten verläuft die Grenze entlang der Bahnflächen der Volmetalbahn bis zur Sterbecke und vor dem Elektrohäuschen auf die Heedfelder Straße.

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Dahl, Flur 11, die Flurstücke 108, 111, 372, 373, 403, 432, 516, 660, teilweise 673, 678, 680, 682, 683, 687, teilweise 691, 707, 729, 821, teilweise 822.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan - Entwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Ein Lageplan liegt dieser Vorlage bei.

 

3.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung des im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan - Entwurfes 12/80 (378) - Muhler Kopf - nebst Begründung vom 22.01.2004, die als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist, sowie die öffentliche Auslegung des dazu gehörenden Grünordnungsplanes von Dezember 2003, der ebenfalls als Anlage Bestandteil dieser Vorlage und des Bebauungsplanes ist.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Problem der Erschließung vor dem Satzungsbeschluss entweder im Rahmen von Gesprächen im Einvernehmen mit dem Eigentümer oder aber durch andere Erschließungsalternativen zu lösen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

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