15.02.2024 - 6.17 Teiländerung Nr. 110 -Einzelhandel Fleyer Straß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 110 - Einzelhandel Fleyer Straße - nach den §§ 2, 3 und 5 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Plan ist die Begründung (Teil A) vom 13.11.2023 und der Umweltbericht (Teil B) vom 10.09.2021 beigefügt, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 110 - Einzelhandel Fleyer Straße - liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 1 und umfasst die Flurstück/e 215, 408, 409, 410, 451, 453 (tlw.), 471, 476, 489, 490, 491, 542.

 

Das Plangebiet wird durch die Fleyer Straße und die Feithstraße sowie im Süden durch den städtischen Grünzug (Geschützter Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Loxbaum) begrenzt. Im weiteren Verlauf nach Süden erstreckt sich das Wohngebiet Hochschul- bzw. Fleyer Viertel.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 3000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 1. Quartal 2024 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat einen Monat Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage