15.02.2024 - 6.11 Schulentwicklungsplanung 2023 ffNutzung des ehe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pfefferer fragt, ob seit der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses weitere Gespräche mit der Krollmann-Gruppe stattgefunden haben und in wie weit die Preisvorstellung zwischen dieser und der Verwaltung auseinanderliegen, sodass eine Alternativlösung angeraten ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet um Verständnis, dass aus Vertragsverhandlungen zu Grundstücksangelegenheiten nicht in öffentlicher Sitzung berichtet werden kann.
Herr Eiche stellt fest, dass sowohl der Kauf als auch die Miete als Möglichkeit dargestellt sind. Er fragt, ob beides auch bei der endgültigen Entscheidungsvorlage noch als mögliche Alternativen abgebildet werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass das gesamte Verhandlungsergebnis dargestellt wird, sobald das Gespräch stattgefunden hat.
Frau Hentschel erklärt, dass ihr zu diesem Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Abstimmung ein Irrtum unterlaufen ist. Ihr ist bewusst, dass der Schulstandort benötigt wird. Da Sie jedoch Bedenken bezüglich des Investors hat, wird Sie sich enthalten.
Herr Oral merkt an, dass auch das Modell des Mietkaufs berücksichtigt werden sollte.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass auch der Mietkauf bei den Verhandlungen berücksichtigt wird. Die Verhandlungsoptionen werden von der Verwaltung dargestellt.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Krollmann-Gruppe ein Vertrags- und Finanzierungsmodell (Miete oder Kauf) zu verhandeln und anschließend das Ergebnis den politischen Gremien in Form einer nichtöffentlichen Vorlage zur Entscheidung vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Bezirksregierung über eine konkrete schulische Nutzung zu führen, und das Ergebnis anschließend den politischen Gremien zur Erörterung und Entscheidung vorzulegen.
