01.02.2024 - 5.9 Ergebnis der Prüfung zur Einführung einer Werts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Bettina Renfordt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr König stellt die Frage, ob bei der Gebührenkalkulation die Steigerung von 3% bis 3,5% auch die Auszirklung auf die Mengen an Verlust der Müllverbrennungsanlage (MVA) berechnet worden, bzw. wie diese kompensiert werden können. Außerdem möchte er wissen, ob die Tonne als Pflichttonne eingeführt wird, oder dies eine Wahlleistung darstellt. Außerdem empfiehlt er vorab eine ausführliche Beratung in den Fachgremien und somit heute keine Beschlussfassung.
Die Tonnen würden laut Frau Renfordt als Pflichttonnen eingeführt. Wie hoch der Verlust der MVA durch die Einführung dieser Tonnen beziffert wird, kann heute nicht vorgelegt werden, wird aber durch den Fachbereich nachträglich bereitgestellt.
Herr Köhler ergänzt dazu, dass man sich unter enormen Zeitdruck befindet. Der Verhandlungspartner bereitet gerade die Ausschreibung vor, auf die sich die Versorger entsprechend vorbereiten können. Bis Ende März müssen somit entsprechenden Ratsbeschlüsse vorliegen und er bittet daher um heutige, oder zügige Beschlussfassung. Eine Verzögerung in den Beratungen und das Verstreichen der Frist hat zur Folge, dass man die Wertstofftonne erst in zwei Jahren einführen könnte.
Herr Geitz möchte wissen, welche Lösung sich die Verwaltung vorstellt, sollte z. B. ein Mehrfamilienhaus nicht über den Platz verfügen, um diese verpflichtende Tonne aufzustellen.
Herr Oberbürgermeister Schulz empfiehlt, die Sachdiskussion zu diesem Thema in den UKM zu verlagern, da der HFA nicht für die inhaltliche Debatte bei diesem Thema geeignet ist.
Herr Fritzsche erinnert daran, dass einzelne Maßnahmen aus dem Paket, wie z. B. die Waste Watcher bereits vorher umgesetzt wurden. Es wäre somit nicht abträglich, wenn man aufgrund der genannten Erfordernisse, diese Einzelmaßnahme nach den ordentlichen Beratungsgängen beschließen würde.
Herr König stellt die Frage, ob es Kontakt zu den Wohnungsgesellschaften gegeben hat, was die Frage der Pflichttonne angeht. Nach seiner Erinnerung nach haben die Wohnungsgesellschaften die Einführung der blauen Tonne durch Widerstand als Pflichttonne verhindert. Grüne waren hier unter anderem die Brandgefahr und fehlende Abstellmöglichkeiten für eine verpflichtende Mülltonne. Er möchte erfahren, wie sich Wohnungsgesellschaften zu diesem Thema positionieren.
Bundesweit ist es dem Großteil der Kommunen laut Herrn Köhler gelungen, diese Wertstofftonne einzuführen und für problematische Orte Einzellösungen zu finden. Mit einer entsprechenden Beschlussfassung geht die Verwaltung natürlich mit den Wohnungsgesellschaften und anliegenden Institutionen in die Gespräche, um eventuelle Bedenken ausräumen zu können. Das Pilotprojekt im Hagener Norden ist sehr erfolgreich gelaufen und lässt sich perspektivisch ebenso erfolgreich auf das restliche Stadtgebiet anwenden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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324,7 kB
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