01.02.2024 - 5.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
„Herr Gerbersmann entschuldigt sich im Vorfeld, sollte er die heutige Haushaltsplanberatung verlängern oder falls sich jemand durch seinen Beitrag provoziert fühlen sollte. Dies ist nicht seine Absicht, aber die ersten Haushaltsplanberatungen und vor allem die Berichterstattung der letzten Tage veranlassen ihn, doch zur Haushaltsberatung im Hauptausschuss noch einmal einige Dinge vorweg klarzustellen. Vielleicht war er in seiner Haushaltsrede nicht deutlich genug oder einige seiner Mahnungen sind in Vergessenheit geraten.
Wie von ihm gewohnt, habe er einen Entwurf vorgelegt, den er so gerade noch für verantwortbar halte. Er habe verdeutlicht, welch immens große Risiken – Stichwort Gewerbesteuer und Soziallasten im Haushalt enthalten sind und wie viele Chancen er entgegen früherer Gewohnheit bereits fest im Haushalt eingeplant habe. Dies alles, um das Defizit auf das verantwortbare Maß zu reduzieren, eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen und die Konsolidierungsmaßnahmen auf ein gerade noch erträgliches Maß zu reduzieren.
Herr Gerbersmann betont erneut deutlich, dass er einen Haushalt, ohne ein substanzielles Haushaltssicherungskonzept (HSK) nicht für verantwortbar hält. Diesen Standpunkt hat er bisher offen vertreten und wird dies auch weiter öffentlich tun.
Wie bereits in der Haushaltsrede möchte er verdeutlichen, dass es einen Unterschied zwischen Erlangen der Genehmigungsfähigkeit und Vermeidung unverantwortlicher Neuverschuldung gibt. Was nützt eine Genehmigungsfähigkeit, wenn 8 oder 9 Jahre Schulden ohne jede Grenze gemacht werden und sich bereits der nächste Rat am Ende fragt, wie er eigentlich die Zinsen dazu finanzieren soll. Er hat bereits verdeutlicht, dass die bisherigen 3 Jahre Defizit dazu führen, dass erst 2030 bilanziell der Zustand des Jahres 2023 erreicht sein wird.
Seine Haltung ist dazu bekannt, es gibt zwei Fehler, die gemacht werden können. Der erste ist, als notwendig erkannte Zukunftsaufgaben nicht anzugehen, weil sie heute Geld kosten. Und der zweite Fehler ist, diese Zukunftsaufgaben weitestgehend unsere Kinder über Schulden bezahlen zu lassen. Herr Gerbersmann bezweifelt, dass es die folgenden Generationen leichter haben werden. Er appelliert daran, zu der Verantwortung zu stehen und Zukunftsaufgaben heute zu bezahlen, entweder durch Steuern oder durch Konsolidierung.
Aus diesem Grund halte er es persönlich, angesichts der enorm gestiegenen Kosten für vertretbar, Steuern und Gebühren in Hagen anzuheben. Trotz der negativen Seite für die Stadt, hält er diesen Schritt dennoch für unvermeidbar. Warum sollten die Kinder ihren Kita-Beitrag über Schulden selbst bezahlen, weil ihre Eltern aktuell nicht bereit sind, 2% mehr zu bezahlen. Gleiches gilt für die Steuervorschläge, weit unter der Inflationsrate oder gar der Personalkostensteigerungen der letzten 10 Jahre. Zugespitzt gesagt, befürworten es alle in der Öffentlichkeit, wenn die Bediensteten in der Kita mehr Gehalt bekommen, aber mehr bezahlen möchte dann doch niemand und lieber Schulden auf Kosten der Kinder machen.
Bezüglich der Chancen sagt Herr Gerbersmann sehr deutlich, er lasse überhaupt keine Chancen liegen. Er habe immense Risiken in den Haushalt eingebaut, damit diese Stadt Chancen hat und nicht im Übermaß konsolidieren muss. Bis heute gibt es keinen Entwurf der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO). Es gibt lediglich einen Antrag zweier Landtagsfraktionen mit Prüfaufträgen an die Landesregierung. Dieser Antrag soll überhaupt erst am 23.02.2024 beschlossen werden. Im Gegensatz zu politischen Fraktionen kann ein verantwortlicher Kämmerer nicht spekulieren und auf dieser Grundlage einen Haushalt planen, wenn dieser wie ein Kartenhaus zusammenfallen kann.
Herr Gerbersmann sieht sich nicht in der Verantwortung, verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Er habe den Fragenkatalog der SPD völlig anders interpretiert und als die normalen, gängigen Anfragen behandelt, die sie waren. Alles Weitere sei Interpretation der Presse.
Worum es dem Journalisten geht, merkt man ja auch in seinen Kommentaren. Im ersten Kommentar habe Herr Gerbersmann Krach mit der CDU und es entsteht eine Zeitwende und im zweiten Kommentar ist er der angebliche Tippgeber der Fraktion. Da müsse sich schon entschieden werden, was denn der Mutmaßung nach passiert ist.
Wenn man dem Vorgehen der Westfalenpost in den Artikeln und Kommentaren folgt und jetzt auf Neuverschuldung gesetzt werde oder - wie es dort genannt wird „das Ende der Selbstkasteiung“, dann kann Herr Gerbersmann in fünf Jahren sehr genau beantworten, woran es lag, dass es uns dann schlechter geht, als vor dem Stärkungspakt.
Er ist der Meinung, dass deutlich gesagt werden soll, dass es um eine massive Neuverschuldung geht, nur dies sei transparent.
Politik und Verwaltung werden Ende Februar gemeinsam die Situation zum Umgang mit der KommHVO beurteilen müssen. Ist die Änderung dann endlich da, werden die Chancen bewertet, ist sie dann immer noch nicht da, muss beraten werden, ob man die möglichen Chancen erhalten möchte und den Haushaltsbeschluss verschiebt oder ob es beim möglichst schnellen und handlungsfähigen Haushalt bleiben soll. Für beide Varianten gibt es gute Gründe.
Die Empfehlung von Herr Gerbersmann lautet allerdings schon jetzt, mögliche Chancen aus der KommHVO nicht zur Rücknahme von Konsolidierungsmaßnahmen zu nehmen, sondern Risiken aus dem Haushalt damit abzufedern. Er würde lieber Risikovorsorge betreiben wollen, als einen schnellen Nachtragshaushalt zu riskieren.
Dies ist letztendlich die Entscheidung des Rates, es war ihm jedoch wichtig, seine Meinung als Kämmerer noch einmal klar darzustellen.
Zu den inzwischen leider eingetretenen Risiken hat Herr Gerbersmann zur frühzeitigen Information die heute bereits bekannten Verschlechterungen von leider rund 5-6 Millionen Euro in einer Tischvorlage aufgelistet. Diese werden natürlich ordnungsgemäß in eine Vorlage zur Veränderungsliste einfließen, er wollte jedoch heute schon darüber informieren und nicht erst in einem Monat. Die Verschlechterungen gehen ganz überwiegend auf die schlechtere Einkommenssteuer für Hagen nach der neusten Berechnung zurück. Lediglich beim Theater handelt es sich tatsächlich um einen Planungsfehler.
Diese Verschlechterungen werden zu einer Vergrößerung des Defizites führen und den Haushaltsausgleich auf 2028 verschieben. Das sollte aber immer noch genehmigungsfähig sein. Ohnehin könnte er in dieser Größenordnung keine neuen Konsolidierungsmaßnahmen vorschlagen, da diese schon im Haushalt enthalten sind. Wenn noch Reserven verfügbar wären, wäre er nicht mit einem Defizit in die Beratungen gegangen. Lediglich eine kleine Kompensation befindet sich ebenfalls als Tischvorlage für den weiteren Beratungsgang des Haushaltes. Auf Basis eines interkommunalen Vergleiches aus der Steueramtsleiterrunde ergeben sich aus Sicht von Herrn Gerbersmann Mehreinnahmemöglichkeiten in Höhe von 600.000 Euro bei der Vergnügungssteuer.“
Herr Klepper möchte dazu drei Dinge betonen. Zum einen wurde auf der CDU Klausurtagung festgelegt, dass eine Gewerbesteuererhöhung möglichst vermieden werden soll, und sich auch über die Anhebung die Grundsteuer nochmal Gedanken gemacht werden. Die heute vorgelegten Zahlen lassen an diesem Vorhaben Zweifel aufkommen. Weiter sollte durch Kompensation einen Ausgleich zu nicht durchführbaren Maßnahmen erreicht werden, indem man z. B. die Gewinnrücklage des WBH mit einer nennenswerten Summe belastet und durch Veränderung der KommHVO. Auf Grundlage eines Antrages der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, durch den die Möglichkeit besteht, einen Teil der konsumtiven Ausgaben in den investiven Teil zu bringen. Dies sollte sich zu Nutze gemacht werden. Herr Klepper möchte eindeutig betonen, dass diese Vorschläge aus der Mitte der Fraktion gekommen sind. Der Oberbürgermeister und der Kämmerer waren bei der Fraktionsklausurtagung beratend beteiligt, an der politischen Willensbildung der Fraktion waren sie jedoch nicht beteiligt.
Herr Fritzsche möchte wissen, ob Herr Gerbersmann noch mit signifikanten Verschlechterungen rechnet und ob er diese in einer Größenordnung angeben könne.
Herr Gerbersmann geht nicht von einer gleichen Größenordnung aus, was jedoch von der Haushaltsplanberatung abhängt. Die Maßnahmen werden als Einzelmaßnahmen nicht so groß ausfallen, aber in der Summe ein Volumen von über 2 Millionen Euro ergeben.
Herr Rudel stellt die Frage, ob die Möglichkeit besteht, durch die Auflösung von gebildeten Rückstellungen etwas mehr finanziellen Spielraum zu erlangen. In der kritischen Hinterfragung schließt er sich seinen Vorrednern an, besonders in Bezug auf die Erhöhung von Gewerbesteuern und der Grundbesitzabgaben.
Herr Gerbersmann kann die Fragen bezüglich der KommHVO noch nicht so beantworten, wie dies vielleicht gewünscht ist, da in den zugehörigen politischen Anträgen noch zu viele Unwägbarkeiten und Prüfaufträge enthalten sind. In den Rückstellungen führen z. B. die unterlassenen Instandhaltungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen, also Abwertungen. Diese Abwertungen wurden in den meisten Fällen nicht vorgenommen, da Rückstellungen gebildet wurden. Wenn man diese Rückstellungen nun zurücknehmen würde, könnten diese zwar konsumtiv aufgelöst, müssten aber gleichzeitig außerordentlich abgeschrieben werden, was zum gleichen Ergebnis führen würde.
Herr Gronwald möchte wissen, warum sich der Betrag bei der Einkommens- und Umsatzsteuerbeteiligung so ergeben hat und ob es in Hagen weniger Steuerzahler gibt, als geplant. [Anmerkung der Schriftführung: Herr Gronwald bezieht sich auf die ausgelegte Tischvorlage „Anlage zu TOP 5.1 Aktueller Stand des Doppelhaushaltes“]
Die Angaben der Liste beruhen nach Herrn Gerbersmann auf Schlüsselzahlen, welche das Finanzamt vorgibt. Herr Neuhäuser ergänzt dazu, dass die komplette Darstellung der Zahlen für diese Liste zu umfangreich sei. Das Steueraufkommen im Land wird im Verhältnis zum Steueraufkommen der Stadt gesetzt, jedoch ist dies nicht die einzige Einflussgröße. Grundlage ist die letzte Hochrechnung auf Basis des Festsetzungsbescheides des Jahres 2023.
Herr Schmidt ist ebenfalls der Ansicht, dass es nicht zu verantworten sei, nachfolgenden Generationen einen Schuldenberg zu hinterlassen, welcher nicht zu bewältigen ist. Jedoch ist es auch nicht zu verantworten, wenn man die Infrastruktur der Stadt herabwirtschaftet, so niemand mehr in dieser Stadt leben möchte, insbesondere die Personen, die es sich aussuchen können, also Leistungsträger der Gesellschaft. Bei den Einsparungen sieht er die Gefahr, dass z. B. Beratungseinrichtungen zerschlagen, bzw. vertrieben werden, die später nicht mehr zurückkehren werden und die Stadt am Ende mehr kosten als einsparen wird. Er appelliert daran, ein gesundes Maß zu finden und zu gewährleisten, dass der Standort Hagen weiter attraktiv bleibt.
Herr Gerbersmann ist auch der Meinung, dass man abwägen muss, wie viel der Infrastruktur zugemutet werden kann. Bei Gebäuden und Straßen geht dies eine Weile gut, aber ein gewisser Punkt darf dabei nicht überschritten werden. Dies betrifft auch die Beratungsinfrastruktur. Jede Maßnahme für sich betrachtet ist im Verhältnis nur ein kleiner Betrag, doch die Summe dieser vielen kleinen Beträge macht über die zwei geplanten Jahre einen Betrag von 11 Millionen Euro aus und macht sich bemerkbar.
Herr König möchte mit Verweis auf die Ausführungen von Herrn Rudel wissen, wo sich die Auswirkungen von den Auflösungen über 10,98 Millionen Euro im Haushalt wiederfinden. Mit Vorlage vom 28.11.2023 wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 2022 in die allgemeine Rücklage zu überführen. Kann diese Rücklage von rund 7 Millionen Euro auch wieder entnommen und zur Entlastung verwendet werden. Weiter bezieht er sich auf das im letzten Jahr entstandene Sonderprogramm, zur Hilfe von verschiedenen Trägern und möchte wissen, ob die dafür benötigte Summe von ca. 700.000 Euro weiterhin benötigt wird, da er auch diese nicht im Haushalt finden kann. Die Senkung der Personalkosten findet er in der HFA Aufstellung ebenfalls nicht, gegenteilig ist im Bereich Brand- und Katastrophenschutz ein Zuwachs von 9 Millionen Euro für Personal ersichtlich. Woraus ergibt sich dies und womit sei dies zu begründen. Vielleicht gibt es darüber hinaus eine Möglichkeit der Darstellung, wie sich die Grundsteueranhebung monetär auswirkt. Vielleicht könnte Herr Gerbersmann hier Beispiele geben, um die Dimensionen zu begreifen. Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass die Grundsteuer nur einen Teil der Nebenkosten ausmachen. Es wird heute noch über die Wertstofftonne beraten, bei der ebenso 3 % bis 3,5 % Steigerung auf die Bürger zukommen kann. Ebenso werden die weiteren Maßnahmen für sauberes, sicheres Hagen finanzielle Auswirkungen in den Nebenkosten bewirken. Somit stellt sich die Frage, was an Erhöhungen machbar ist.
Wie Herr Gerbersmann bereits in der Haushaltsrede angekündigt hat, wurden die Konsolidierungsmaßnahmen, welche im HSK dargestellt werden, bereits im Haushalt verarbeitet. Wenn einzelne Konsolidierungsmaßnahmen nicht beschlossen werden, erhöht sich dementsprechend das Haushaltsvolumen. Den Hinweis, für die Grundsteuer ein paar Beispiele zu erstellen, greift Herr Gerbersmann auf. Die Auswirkungen sind von Art des Hauses, freistehender Immobilie oder Wohnungseigentum abhängig. Er wird dies als Mustertypen ausrechnen und die Zahlen entsprechend zur Verfügung stellen. Die allgemeinen Rücklagen und deren Entnahme sind nicht möglich. Durch die Überschuldung ergibt sich eine negative Rücklage, der nichts entnommen werden kann. Die Landesregierung hat signalisiert, dass in Zukunft auch in überschuldeten Kommunen aus positiven Jahresergebnissen entsprechende Ausgleichsrücklagen gebildet werden können. In diesem Fall bliebe die allgemeine Rücklage zwar negativ, die Ausgleichsrücklage könne dann aber verwendet werden, um Schwankungen im Haushalt auszugleichen.
Herr Rudel bedankt sich im Voraus für die Ausstellung von Musterberechnungen der Grundsteuern und bittet in diesem Zusammenhang um die Ausweisung von Jahresbeträgen. Beim Thema Personal kann er nachvollziehen, dass über eine wiederbesetzungssperre Kosten von rund 7 Millionen Euro eingespart werden können. Trotzdem stellt sich ihm die Frage, wie ausgewogen ist die Zumutung für die Mitarbeiter der Stadt Hagen und der Bevölkerung, wenn das vorhandene Personal mehr leisten muss, wenn Stellen nicht neu besetzt werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz sieht das Ziel von Einsparungen über 7 Millionen Euro in diesem Bereich ebenfalls als ambitioniert an und erinnert an die eingehenden Beratungen, die zu diesem Thema im Vorfeld geführt wurden. Er betont, dass die Entscheidung für dieses Vorhaben nicht leichtfertig gefallen ist und mit einer disziplinierten, unterjährigen Bewirtschaftung einer rigorosen Streichung von Stellen vorgebeugt werden soll. Dieser Aufgabe will sich die Verwaltung stellen und diese auch im Quartal prüfen.
Bezüglich den zusätzlich verhandelten Geldern für die Offene Ganztagsschule (OGS) gibt Frau Soddemann die Rückmeldung, dass dieses noch in der Diskussion sei und im Schulausschuss über den aktuellen Stand zur Sicherstellung des laufenden Schuljahres berichten wird. Die OGS für das laufende Schuljahr konnte kurzfristig gesichert werden. Für das kommende Schuljahr kann noch keine Aussage getroffen werden. Die Ergebnisse der Gespräche, auch mit anderen Trägern werden detailliert im Schulausschuss berichtet.
Herr Gerbersmann bezieht sich auf die von Herrn König angesprochenen ca. 10 Millionen, welche als Rückstellungen verstanden wurden. Es handelt sich hier nur im geringen Umfang um Rückstellungen, sondern ganz überwiegend um Sonderposten. Diese werden im Verhältnis zur entsprechenden Abschreibung aufgelöst. Wenn z. B. ein Projekt gefördert wurde, wird dieses abgeschrieben und im Förderungsanteil werden Sonderposten aufgelöst.
Herr König bittet hier um nachträgliche Aufklärung, da diese Positionen unter Rückstellungen und Sonderposten zu finden seien. Zwei Fragen bleiben für ihn jedoch weiterhin bestehen. Die Schule Terra 1 wurde gemietet, weshalb er nicht nachvollziehen kann, warum im Haushaltsplan ein Investitionsbedarf von 218.000 Euro für Lüftungen, Steckdosen, Reserveleitungen IT und Ähnliches vorgesehen sind. Wie kann es sein, dass für ein gemietetes Gebäude eigene Investitionen geplant werden. Wie wird darüber hinaus bei den weiteren geplanten Maßnahmen entschieden, welche durchgeführt werden sollen. Es ist zu befürchten, dass die Investitionsmaßnahmen mit dem gegebenen Personal nicht abgearbeitet werden können. Aus Sicht von Herrn König ist eine Prioritätenliste über alle Investitionsmaßnahmen notwendig, welche politisch beschlossen werden soll.
Herr Thieser sieht die Schwierigkeiten der Stadt klar vor Augen, sieht den anstehenden Entscheidungen jedoch negativ gegenüber. Die Vorgänge haben nur noch wenig mit kommunaler Selbstverwaltung oder dem Konnexitätsprinzip zu tun. Die Politik wird vor Entscheidungen gestellt, bei denen im Vorfeld klar sei, dass sie einem an Ende mehr schaden werden, als Nutzen bringen. Bei einer Arbeitslosenquote in der Stadt von über 11 % ist es ein Irrsinn, über Gewerbesteuererhöhungen zu diskutieren. Wirtschaftlich ist es völlig falsch, die Unternehmen weiter zu belasten, anstatt sie zu fördern und auch die Bürgerinnen und Bürger werden in ihren Abgaben und Steuern weiter belastet, was den Unternehmen am Ende auch schaden wird. Es muss die politische Frage gestellt werden, wie lange sich mit Appellen und Resolutionen an Land und Bund zufriedengegeben werden muss oder wann die Zeit gekommen ist, der Landes- und Bundesregierung eine deutliche Grenze aufzuzeigen. Um eine Übersicht zu bekommen, erfragt Herr Thieser eine Liste von Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen der Stadt. Diese sollte auch dazu dienen, mögliche Einsparpotentiale aufzudecken, welche nicht nur auf Kosten der Bürger und der Betriebe gehen.
Die Anfrage nach einer solchen Liste ist Herrn Gerbersmann nicht neu, jedoch kann eine solche Liste nicht geliefert werden. Der Haushalt lässt eine solche Einstufung nicht zu.
Anlagen zur Vorlage
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