06.02.2024 - 6.7 Neubau der Fuhrparkbrücke - Grundsatzbeschluss

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kahrau erkennt die die Ausarbeitung der Vorlage in ihrer Qualität und Abwägungsvielfalt an. Obwohl eine zukünftige Führung von Straßenbahnen über die Trasse unwahrscheinlich sei, verbaue man sich mit der aktuellen Planung die Möglichkeit, langfristig mit einem höherwertigen ÖPNV über die Brücke zu verkehren. Um der Tatsache entgegen zu gehen, stelle er einen Ergänzungsantrag. Diesen trägt er anschließend vor.

Herr König verweist darauf, dass nicht die Traglast der Brücke, sondern die enge Kurvenführung zur Eckeseyer Straße determinierend für eine Straßenbahn sei. In der Vergangenheit hätten ähnliche Streckenführungen in Wehringhausen zum Entgleisen der Bahnen geführt. Die Brücke sei daher als Einzelstück in den Schienenverkehr nicht sinnvoll einzubinden. Eine Vorentscheidung für die Zukunft sei bereits durch die Nichtberücksichtigung von Schienenverkehr bei der Umsetzung der Marktbrücke gefallen. Auch die Planungen weiterer Brücken griffen dies nicht auf, weshalb eine Trassenführung nicht mehr möglich und eine Überprüfung der Fuhrparkbrücke unnötig sei.

Herr Ludwig entgegnet, man könne nicht wissen ob jemals ein schienengebundenes Verkehrsmittel die Fuhrparkbrücke befahren werde. Allerdings benötige man in Zukunft LKW mit Gewichten, welche die heute bei Planungen zu Rate gezogene Last weit überschritten. Man solle lediglich zwei Berechnungen anhand einer Computerkalkulation durchführen, um einen Vergleich ziehen zu können.

Herr Reh betont, man wolle lediglich in der Planung bzw. der Kalkulation der Kosten die zwei Optionen berücksichtigt wissen, um sich nicht den Weg zu verbauen.

Frau Funke erklärt, andere Lasten bedeuteten auch einen anderen Brückenaufbau. Besonders herausfordernd werde die Abstimmung mit der Deutschen Bahn, da zahlreiche Schienen überquert und Abstände zu Masten berücksichtigt werden müssten. Sie betont, sie sei keine Brückenplanerin und verweist auf die Expertise der entsprechenden Fachleute.

Herr Ludwig führt aus, dass die Fuhrparkbrücke bereits jetzt nicht mehr für gewisse Traglasten geeignet sei. Sie stelle im Falle der Sperrung der Eckeseyer Brücke zukünftig eine tragende Rolle als Umleitungsstrecke dar und müsse daher bereits für mindestens 40 Tonnen schwere LKW ausgelegt werden. Vor dem Hintergrund, dass beim ÖPNV ein Regionalstadtbahnwagen mit einer Achslast von 12 Tonnen zu Grunde gelegt werde, könne der Unterschied nicht groß ausfallen.

Herr Klepper regt an, man könne einen Finanzierungsvorbehalt für das Gutachten in den Beschlussvorschlag einarbeiten.

Herr Kahrau bekräftigt, dies habe er im vorgetragenen Ergänzungsantrag formuliert.

Herr Ludwig lässt über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Planung zum Neubau der Fuhrparkbrücke grundsätzlich zu.

 

Dabei soll insbesondere:

 

- der Querschnitt der Brücke wie in der Anlage 1 zugrunde gelegt werden

- im Bereich der Kreuzung Alexanderstraße ein Kreisverkehr auf der Grundlage Anlage 2 zugrunde gelegt werden.

 

Ergänzend dazu soll als Option berechnet und kalkuliert werden, dass auch ein schienengebundenes Verkehrsmittel als Teil eines höherwertigen ÖPNV diese Brücke nutzen könnte (gemäß VwV, Regionalstadtbahn mit 12 Tonnen Achslast). Die Ergebnisse sollen dem UKM zur Entscheidung vorgelegt werden. Sollten erhebliche Planungskosten dafür entstehen, ist dies möglicherweise zu verwerfen bzw. Rücksprache mit dem UKM zu halten.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte einzuleiten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

1

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage