06.02.2024 - 6.4 Ergebnis der Prüfung zur Einführung einer Werts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 06.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:11
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Bettina Renfordt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König merkt an, dass die Wertstofftonne eine freiwillige Leistung und gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Auf Bundesebene sei keine Regelung zur Finanzierbarkeit gefunden worden. Die Einführung in Hagen führe zu negativen Auswirkungen im Gebührenbereich. Die Alternative der gelben Tonne, welche in vielen anderen Städten eingesetzt werde, könne über die dualen Systeme finanziert werden. Die Auswirkungen, die mit der Einführung der Wertstofftonne zusammenhängen, gingen über die Darstellungen der Vorlage hinaus. Daher sei Skepsis geboten, ob man sich dies erlauben solle.
Er fragt aufgrund der Formulierung in der Vorlage, ob eine Abholung der Wertstofftonne 14-tägig oder monatlich geplant und Teil des Beschlussvorschlags sei. Weiter möchte er wissen, wie und wo die Verwertung der Wertstoffe erfolge sowie die Kosteneinschätzung derer. Die Verwertung von Plastikabfällen sei nicht einfach und ein Großteil lande häufig als Ersatzbrennstoffe in Verwertungsanlagen. Man könne diese zum Teil auch in Hagener Anlagen nutzen. Es sei von Interesse, wie sich die Reduktion der Abfallmengen auf den Betrieb der Müllverbrennungsanlage sowie die Gebühren auswirke. Zudem seien sowohl die gelbe als auch die Wertstofftonne deutlich anfälliger für Fehlwürfe als die gelben Säcke. Er kritisiere das Argument, durch die gelbe bzw. Wertstofftonne könne der Privathaushalt Restmüllgebühren einsparen, da kleinere Behälter benötigt würden. Die Umlage der Gemeinkosten seitens der Müllverbrennungsanlage stünde der Ersparnis entgegen und erhöhe die Gebühren im Nachgang. Dies sei bei der Planung nicht aufgenommen worden. Er weist bezüglich der in der Vorlage in Aussicht gestellten Biotonne darauf hin, man habe am 14.11.23 im Rat beschlossen, diese nicht einzuführen. Zudem stelle sie ebenfalls eine freiwillige Leistung dar, welche auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage habe.
Er berichtet von seinen Nachfragen im Haupt- und Finanzausschuss. Die Wertstofftonne sei als Pflicht für jedes Haus geplant. Eine Absprache mit den Hauseigentümern und Wohnungsgesellschaften erfolge erst nach Beschlussfassung. Aufgrund der Siedlungsstruktur Hagens sei die Annahme, jedes Haus könne die Wertstofftonne unterbringen, ähnlich der Papiertonne problematisch. In der vergangenen HFA-Sitzung habe der Oberbürgermeister eine Gesamtvorlage zum Konzept „Sicheres und sauberes Hagen“ angekündigt. In diesem seien weitere Maßnahmen wie die kostenlose Sperrgutabgabe verankert, welche eine Gebührenerhöhung von insgesamt über 20 % erwarten ließen. Man müsse sich fragen, ob man parallel zur Grundsteuererhöhung eine derartige Gebührenerhöhung vornehmen wolle. Aus seiner Sicht gebe es zwei Alternativen. Zum einen die Einführung der gelben Tonne, wodurch kein Einfluss auf die Gebühren erfolge. Zum anderen könne man die Entscheidung vertagen, um zu überprüfen welche Maßnahmen man aus dem Gesamtkonzept „Sauberes und sicheres Hagen“ realisieren könne und finanzieren wolle.
Herr Kahrau führt aus, die Fraktion 90/Die Grünen befürworte die Einführung der Wertstofftonne aufgrund der deutlich steigenden Recyclingquoten sowie Praktikabilität. Er wundere sich, warum die Tonne in anderen Kommunen wie Saarbrücken kostenlos angeboten werden könne, nicht aber in Hagen. Zudem möchte er wissen, warum im Gegensatz zu anderen Orten keine Kleinelektrogeräte in der geplanten Wertstofftonne entsorgt werden dürften.
Herr Reh betont, man unterstütze alle Bemühungen, die zu Recycling, werterhaltenden Maßnahmen sowie der Reduktion von Abfall führten. Er verweist auf die Zustimmung und Werbung der SPD in München für die Einführung der Wertstofftonne und entsprechender Strategien der Müllreduktion. Die gestellten Rückfragen nach den Kostenauswirkungen befürworte er zwar, er werbe allerdings dafür, alle Maßnahmen für Umweltschutz und Ressourcenverbrauchsminimierung zu unterstützen.
Frau Renfordt bestätigt, dass die gelbe Tonne komplett durch die dualen Systeme getragen würde. Die Wertstofftonne habe allerdings gewichtige Vorteile, da sie auch stoffgleiche Nichtverpackungen aus Metall oder Kunststoff miterfassen könne und Fahrten zum Wertstoffhof in diesem Bereich überflüssig mache. Dies spare Zeit und Geld für die Bürger in Hagen. Es gebe zudem die Möglichkeit der Bildung von Müllgemeinschaften sowie der Reduktion der Restmüllgefäße. Viele Kommunen stellten derzeit von der gelben auf die Wertstofftonne um, man sehe daher vor allem die Vorteile.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hätten im Rahmen der Abstimmung nach dem Verpackungsgesetz die Möglichkeit, sich mit den dualen Systemen über die Einführung einer Wertstofftonne zu verständigen. Zu dieser Verständigung zähle auch der Abfuhrrythmus. Eine monatliche Abholung bedeute verhältnismäßig deutlich größere Behälter als es bei einem 14-tägigen Rhythmus der Fall wäre. Daher wolle man mit den dualen Systemen Verhandlungen über eine zweiwöchige Abfuhr führen, welche allerdings noch bevorstünden.
Herr Sasse verweist darauf, dass der HEB nach dem Gebietsteilungsmodell für 25 % der Hagener Einwohner zuständig sei. Man kalkuliere, dass der HEB demnach 1600 Tonnen pro Jahr einsammeln, transportieren und verwerten müsse. Man habe über den Partner HUI eine Umlademöglichkeit, an der man aus den Sammelgebieten abkippen, größere Transporteinheiten zusammenstellen und diese in die Sortieranlage zur Verwertung transportieren könne. Er verdeutlicht den ökologischen Vorteil der Wertstofftonne, da sämtliche Kunststoff- und Metallprodukte des täglichen Gebrauchs nicht mehr in der Müllverbrennungsanlage entsorgt werden müssten.
Die Kosten für Umladung und Sortierung seien wie die veränderten Kostenstrukturen durch die Reduktion der Restmüllmenge in den Kostenschätzungen und prognostizierten Gebührenerhöhungen berücksichtigt worden.
Herr Voigt führt aus, dass die Frage sei, ob grundsätzlich eine weitere Tonne eingeführt werden solle. Die gelben Säcke seien abhängig durch Witterung und die Unzuverlässigkeit des Entsorgers unpraktikabel. Er begrüße den Wechsel des bisherigen Dienstleisters und sehe die Vorteile der Wertstofftonne gegenüber der gelben Tonne. Den bestmöglichen Abfuhrrythmus werde die anlaufende Prüfung ergeben. Da die Einführung erst zu Jahresbeginn 2025 erfolge, sei für diese Eruierung ausreichend Zeit.
Herr König betont, auch in Hagen sei die SPD für Verwertung, München habe allerdings eine andere finanzielle Situation. Er vermisse die Berücksichtigung der Mengenreduktion bei der Müllverbrennungsanlage innerhalb der Kostenkalkulationen, da der Teiler für die Gesamtkosten geringer werde und die Gebühren dadurch stiegen. Es sei ökologisch nicht sinnvoll, vom bisherigen monatlichen zu einem 14-tägigen Abfuhrrythmus zu wechseln, da die Dieselfahrzeuge dadurch häufiger in der Stadt verkehrten. Er möchte wissen, ob die Reste aus der Sortierung zurück an die Müllverbrennungsanlage in Hagen oder eine andere Anlage gingen.
Frau Renfordt weist darauf hin, dass durch die Einführung der Wertstofftonne laut INFA-Berechnungen 2850 Tonnen Müll weniger in der Müllverbrennungsanlage landeten. Von der Sortieranlage kämen allerdings 750 Tonnen Sortierreste dorthin zurück, sodass netto 2100 Tonnen weniger in der MVA verbrannt werden müssten. Das Problem der steigenden Fehlwürfe im Gegensatz zum gelben Sack könne bestätigt werden, sei in den Berechnungen aber bereits antizipiert. Bezüglich der verringerten Restmüllmenge, welche in der MVA verbrannt wird, sei ein Rückgang der Arbeitskosten zu erwarten. Dies habe zum Teil Auswirkungen bei der MVA, wenn keine Kompensation möglich ist.
Herr Sasse merkt an, dass eine Kompensation in der Regel möglich sei.
In Bezug auf die Biotonne führt Frau Renfordt aus, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz eindeutig vorschreibe, welche Abfallfraktionen getrennt zu sammeln seien. Die Stadt Hagen sei die einzige Kommune in ganz Nordrhein-Westfalen, die die Entsorgung des Biomülls als Bringsystem anbiete. Dies sei gesetzlich möglich, aber nicht komfortabel.
Hinsichtlich einer Verpflichtung zur Nutzung der Wertstofftonne erläutert sie, dass man sich im Rahmen der Einführung mit den dualen Systemen verständigen müsse. Diese Verständigung sei eine vertragliche Regelung, welche man nur einhalten könne, wenn Satzungsrecht geschaffen werde. Daraus resultiere schließlich auch die Pflicht zur Nutzung der Tonne. Bei einer Gebietsaufteilung von 25 % kämen Kosten in Höhe von 700.000 bis 900.000 Euro auf die Stadt Hagen zu. Dies sei in anderen Kommunen ähnlich. Da sich die Kosten nicht über die Verwertung der Stoffe kompensieren ließen, sei man nach § 6 KAG zur Gebührenerhebung verpflichtet. Elektrokleingeräte sowie Batterien seien nach dem Verpackungsgesetz von der Abgabe in die Wertstofftonne ausgenommen.
Herr Sasse ergänzt, im Elektrogesetz sei genau geregelt, wie die Geräte zu erfassen seien. Man biete die Abgabe an zwei Wertstoffhöfen in Hagen kostenlos an. Vor allem aufgrund der hohen Brandgefahr sei eine getrennte Erfassung vorgeschrieben und auch wünschenswert.
Herr Köhler bedankt sich bei Frau Renfordt und Herrn Sasse für die detaillierten Antworten. Er führt aus, dass die Umweltverwaltung den Auftrag erhalten habe, die Einführung einer Wertstofftonne zu prüfen. Es gebe eine Hierarchie, nach der Abfälle möglichst zu vermeiden oder zumindest zu verwerten seien. Die vorgeschlagene Lösung führe möglichst viele Verwertungsmöglichkeiten herbei und sei als Vorschlag einer Umweltverwaltung angemessen. Er weist darauf hin, dass eine zeitnahe Entscheidung der Politik über den Abfuhrrythmus von Nöten sei. Die Vereinbarung mit den dualen Systemen sei detailreich zu regeln und bedarf einer klaren Position. Die Situation in Hagen sei vergleichbar mit anderen Städten gleicher Größe, welche ebenfalls Lösungen für die Abstellung von Wertstofftonnen mit den Hauseigentümern gefunden hätten.
Herr Klepper würdigt die Argumente und Antworten der Verwaltung als überzeugend. Er habe selbst einen Eindruck von der Wertstofftonne während des Pilotprojekts in Boelerheide gewinnen können und sei davon aus ökologischer sowie praktikabler Sicht überzeugt worden.
Frau Nabert-Mumm äußert ihre Bedenken aufgrund der Verpflichtung zur Nutzung der Tonne. Sie habe keine Einwände gegen das Konzept, aus Platzgründen sowie aufgrund der möglichen Weigerung zur Nutzung einiger Bürger sei eine freiwillige Lösung allerdings wünschenswert.
Herr König kritisiert, man müsse aus ökologischer Sicht zusätzlichen Verkehr in den Siedlungen vermeiden. Gerade vor dem Hintergrund der möglichen Einführung einer Biotonne solle man sich auf einen monatlichen Abfuhrrhytmus einigen.
Frau Renfordt macht deutlich, dass andere Kommunen die Einführung hinbekommen hätten. Zudem nähmen die gelben Säcke im Laufe eines Monats ebenfalls viel Platz ein. Mit der seitens der Verwaltung präferierten 14-tägigen Abholung verringere sich die Menge zudem um die Hälfte. Mit den Eigentümern großer Wohnblöcke müsse man individuelle Lösungen wie Unterflurcontainer finden.
Herr Ludwig begrüße die Einführung der Wertstofftonne. Aufgrund der anfallenden Menge plädiere er für eine 14-tägige Abholung, auch um die Größe der Tonne zu reduzieren. Ferner sei es vorteilhaft, um den Befall von Ratten im Umfeld der abzulösenden gelben Säcke einzudämmen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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