31.01.2024 - 1 Verlängerung von Vergabewertgrenzen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt rückwirkend zum 01.01.2023 die mit Änderungserlass des Landes NRW vom 13.12.2021 angehobenen Vergabewertgrenzen r

Bau-, Liefer- und Dienstleistungen weiterhin voll auszuschöpfen und die dort und mit Änderungserlass vom 06.12.2022 und 04.12.2023 niedergelegten geänderten Vorschriften bis zum 31.12.2024 anzuwenden.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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