26.04.2006 - 6.6 Wohnbebauung Krähnockenhier: Teiländerung Nr. 8...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 26.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Wölm geht mit einigen Worten auf die Verwaltungsvorlage ein und eröffnet die Diskussion, an der sich die Herren Dr. Preuß, Wölm, Schulz (SPD), Dr. Lemme und Schulz (REP) beteiligen.
Man vertritt unter anderem die Auffassung, dass Wertsteigerungen die entstehen, wenn aus Freiflächen Bauland wird, die Verwaltung zum Wohle der Gemeinde und im Sinne des städtischen Haushaltes handeln und die gesetzliche Möglichkeit in Anspruch nehmen solle, die sogenannte Abschöpfungsabgabe auszuschöpfen.
Andererseits wird die Meinung vertreten, dass nicht ausgerechnet einer Kirche, die auch der Allgemeinheit verpflichtet sei und mit diesem Geld ein Gemeindezentrum finanzieren will, solch eine Abschöpfungsabgabe zugemutet werden solle.
Nachfolgend lässt Herr Wölm über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Einleitung der Teiländerung Nr. 81
– Krähnocken - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.4/06 (581) Wohnbebauung Krähnocken gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 249 und. Flurstück 423 (tlw.), sowie Flur 10 Flurstück 474 (tlw.).
Die eigentliche Baufläche liegt innerhalb des Flurstücks 249.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:
- im Norden entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken an der Sunderlohstraße.
- Im Süden entlang der Grenze Flur 10, Flurstücke 453 und 541.
- Im Westen entlang der Grenze zum Flurstück 226.
- Im Osten verläuft die Abgrenzung entlang der Krähnockenstraße, wobei diese im Geltungsbereich des Plangebietes liegt.
In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die Offenlegung der Planung soll im Herbst 2006 erfolgen.
