09.03.2004 - 11 Bebauungsplan 12/80 (378) - Muhler Kopf - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann bemerkt, dass heute nur eine 1. Lesung statt-

finden könne, da Landschaftsbeirat sowie Umweltausschuss noch

nicht beraten hätten. Er weise auch darauf hin, dass die Sat-

zung ohne Erschließungsvertrag mit einer Bürgschaftsabsicherung

nicht möglich sei und auch nicht beschlossen würde.

 

Frau Büdenbender vermisst die erneute versprochene Bürgeranhö-

rung.

 

Für Herrn Grothe ist der Abschluss des angesprochenen Erschlie-

ßungsvertrages selbstverständlich.

 

 

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1.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 1 Abs. 6 BauGB über die     

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der          

vorgezogenen Beteiligung gemäß § 4 BauGB vorgebracht wurden.               

                                                                           

2.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des               

    Geltungsbereiches.                                                      

                                                                           

                                                                      <    

Neuer Geltungsbereich:                                                     

                                                                            

Der Verlauf der Plangebietsgrenze wird im Uhrzeigersinn wie folgt be-      

schrieben:                                                                 

                                                                            

Die Grenze verläuft ab dem Bahnübergang (südlich des Bahnhofes) zwi-       

schen der Heedfelder Straße und der Sterbecke bis zur Einmündung der       

Oelmühler Straße. Die Oehlmühler Straße gehört bis zum Haus Nr. 7 zum      

Plangebiet. Dort quert die Grenze die Oehlmühler Straße und verläuft       

nach Westen, 3 m parallel vor dem bestehenden Wohnhaus Oelmühlerstraße     

10 vorbei bis an die westliche Grundstücksgrenze. Von dort geht die

Grenze nach Süden entlang der rückwärtigen Gärten der Häuser Oehlmüh-    

lerstraße 10 bis 42 bis über den Wilfesche Bach hinter Haus Nr. 42.      

Dort verläuft die Grenze ein Stück entlang der Oelmühlerstraße bis zu    

einer Brücke wo sie den Wilfesche Bach erneut quert. Hier steigt die     

Grenze den Hang hinauf bis zum Waldrand. Der Waldrand bildet die Süd-    

grenze des Plangebietes. Ab dem Wirtschaftsweg, der zum Wald führt,      

verläuft die Grenze in einer geraden Linie über die Wiese den Hang       

hinab zur Gleistrasse der Volmetalbahn (Dortmund - Lüdenscheid) im       

Westen. Im Nordwesten verläuft die Grenze entlang der Bahnflächen der    

Volmetalbahn bis zur Sterbecke und vor dem Elektrohäuschen auf die       

Heedfelder Straße.                                                        

                                                                         

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Dahl, Flur 11, die Flur-    

stücke 108, 111, 372, 373, 403, 432, 516, 660, teilweise 673, 678,       

680, 682, 683, 687, teilweise 691, 707, 729, 821, teilweise 822.         

                                                                         

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan - Entwurf ist das      

oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Ein Lageplan liegt

dieser Vorlage bei.                                                     

                                                                        

3.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die öffentliche Auslegung gemäß  

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung des im    

Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan - Entwurfes 12/80 (378)         

- Muhler Kopf - nebst Begründung vom 22.01.2004, die als Anlage Be-     

standteil dieser Vorlage ist, sowie die öffentliche Auslegung des dazu  

gehörenden Grünordnungsplanes von Dezember 2003, der ebenfalls als An-  

lage Bestandteil dieser Vorlage und des Bebauungsplanes ist.

 

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 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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