25.01.2024 - 6.4 Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Panzer sowie der Bezirksbürgermeister, Herr Quardt begrüßen den Vorschlag und sind erfreut, dass das Projekt nunmehr endlich angegangen wird.

 

Herr Keune erklärt, dass bislang der Verwaltung tatsächlich das nötige Know-how fehlte. Für das Bahnhofsumfeld eignet sich nunmehr besonders das klassische Sanierungsverfahren. Hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) nebst anschließender Aufgabenteilung. Herr Dr. Diepes ergänzt, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Planungsnotwendigkeiten gerade dieses förmliche Verfahren eignet.

 

Frau Freund bittet um Aufklärung, ob sich auch für die Häuser Friedensstraße 39 und 41, die sich außerhalb des Sanierungskreises befinden, Maßnahmen finden könnten. Grundsätzlich möchte Herr Keune zur Abgrenzung sagen, dass bereits die Ränder der Sanierungsfläche großzügig betrachtet werden. Das abschließende Sanierungsgebiet ist demnach oftmals geringer, selten größer.

 

Herr Diepes verweist darauf, dass es sich hier um eine reine Voruntersuchung handelt, mit einem etwas größeren Radius. Man sollte sich hier auf den recht komplexen Kern konzentrieren, um Wirkung zu entfalten. Selbstverständlich wird auch das angrenzende Sanierungsgebiet, insbesondere Altenhagen näher betrachtet. Hier haben bereits Analysen stattgefunden.

 

Herr Panzer würde gerne den Block, nördlich der St.-Josefs-Kirche (Spichernstraße, Altenhagener Straße, Hermannstraße, Friedensstraße) in die vorbereitende Untersuchung mit aufgenommen sehen. Herrn Quardt fällt hierzu ebenso die Eckeseyer Straße sowie die Alte Molkerei ein. Allerdings sollte im Sinne einer zu großen Ausweitung auf weitere Bereiche verzichtet werden.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche gemäß § 141 Absatz 3 Baugesetzbuch.

 

Die Verwaltung wird beauftragt

2. die vorbereitenden Untersuchungen gemäß des in der Anlage beigefügten Lageplanes zur Darstellung des Untersuchungsgebietes und der in der Anlage beigefügten Liste der betroffenen Flurstücke durchzuführen; Lageplan und Flurstücksliste sind Bestandteil dieses Beschlusses,

 

3. den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekannt zu machen,

 

4. soweit Leistungen zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen durch Dritte erbracht werden sollen, diese im erforderlichen Umfang zu beauftragen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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