02.05.2006 - 7.6 Widmung der Flächen unter den Arkaden zwischen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), die Widmung der Flächen unter den Arkaden zwischen dem Grundstück Stresemannstr. 10 und dem Grundstück Graf-von Galen-Ring 17 einschließlich.

 

Die Widmung wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen Flur 46 Flurstücke 34, 44, 45, 49, 50, 53, 58, 80, 83 und 84.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach §  3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW zugeordnet; sie dient dem Gemeingebrauch.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist die Verkehrsfläche gelb mit roter Umrandung dargestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0