02.05.2006 - 7.5 Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsma...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Grothe

 

Herr Grothe führt aus, dass es sich nicht um eine, durch die Presse sogenannte, unzulässige Finanzierungsmöglichkeit von Straßenbaumaßnahmen handeln soll. Vielmehr sollen notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen zeitnah realisiert werden können.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Löwenstein, Homm, Thormählen und Frau Richter, für die Verwaltung die Herren Grothe, Hegerding und Haneke.

Frau Richter möchte zunächst die Begriffe “laufende Instandsetzung” und “Wiederherstellung” im Sinne des KAG erläutert haben. Erklärend führt Herr Hegerding aus, dass es sich bei Instandhaltung von Straßen um reines Flickwerk handelt, dass auch nicht abrechenbar ist und Wiederherstellungsmaßnahmen dann nötig werden, wenn alte Straßen nicht mehr zu flicken sind, insbesondere wenn Versorgungsleitungen verschiedenster Stellen in die Straße eingebracht werden. Hierbei werden Bürgerbeteiligungen nötig.

Auf Nachfrage von Frau Richter führt Herr Hegerding weiter aus, dass im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung Bürger an stark befahrenen Straßen in der Regel prozentual nicht mehr oder weniger in Anspruch genommen werden als andere. Entgegen einer nicht abrechenbaren Erneuerung der Fahrbahndecke sind Wiederherstellungsmaßnahmen solche, mit einer nachhaltigen Wirkung von mindestens 25 Jahren und innerhalb dieses Zeitraumes nicht erneut beitragspflichtig werden können.

Des Weiteren wird von Herrn Hegerding auf Anfrage von Herrn Homm bestätigt, dass bisher von der Stadt Hagen zu wenig Maßnahmen als beitragspflichtig abgerechnet wurden.

Auf den Hinweis von Herrn Thormählen, erklärt Herr Hegerding, dass genau festgelegt sei, ab welchem technischen Aufwand eine Straßenbaumaßnahme abrechenbar ist.

 

Herr Löwenstein verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Hagen-Nord vom 26.04.2006, der als Tischvorlage ausgelegt war und als Anlage 18 Gegenstand der Niederschrift ist, und beantragt, auch so zu beschliessen.

 

Herr Glaeser lässt hierüber abstimmen.

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Beschluss:

 

Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung), die nach § 8 KAG abrechenbar sind, sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und zu planen.

 

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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